Sachverhalt/Begründung
Gemäß
des soeben von den Kreisausschüssen gebilligten Konsortialvertrags (Präambel
Abs. 5, § 1 Abs. 4) soll die Klinikallianz
Mittelbayern GmbH an der bestehenden Betriebsgesellschaft „Ilmtalklinik GmbH“ und an der zu errichtenden Betriebsgesellschaft
„Kliniken im Naturpark Altmühltal GmbH“ jeweils 5% der Gesellschaftsanteile
übernehmen. Diese Übernahme bzw. Beteiligung der Holding an den Betriebs-GmbHs
erfolgt aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Holding (§ 9 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5
GV-Holding). Vor dieser Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung muss
der jeweilige Landrat die Zustimmung seines Kreistags einholen (§ 9 Abs. 4 Satz
3 GV-Holding). Insofern ist heute ein Empfehlungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH einen Beschluss über die
Beteiligung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH an der Ilmtalklinik GmbH in
Höhe von 5% der Gesellschaftsanteile zu fassen.