Sachverhalt/Begründung
Unter Top 1 wurden die wesentlichen Ziele und Grundsätze der Partnerschaft sowie die Grundlagen der gemeinsamen Gesellschaft Klinikallianz Mittelbayern GmbH erläutert. Die Satzung zur Klinikallianz (Stand 03.09.2012) wurde den Kreisräten mit der Einladung versandt. Die wesentlichen Eckpunkte umfassen:
Gesellschafter Landkreise
Eichstätt Pfaffenhofen Kelheim
Stammkapital 300.000 € 255.000 € 45.000 €
Stimmgewichtung 50 % zusammen 50 %
Gesellschafterversammlung
Vertreter sind die Landräte
Entscheidungen grundsätzlich mit ¾ Mehrheit.
Aufgaben/Zuständigkeit
- Abschluss, Änderung, Beendigung von
Unternehmensverträgen
- Bestellung u. Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
- Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Gründung, Erwerb/Übernahme u. Veräußerung von
Unternehmen u. Beteiligungen
- Maßnahmen, die das Eigenkapital der Gesellschaft betreffen
- Auflösung der Gesellschaft
- Festlegung der Aufwandsentschädigung u. Reisekosten für
die Mitglieder des Aufsichtsrates
In den Fällen der Ziffern 1 bis 8
holen die Vertreter der Gesellschafter vor jeder Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung die Zustimmung des Kreistages des jeweiligen
Landkreises ein, es sei denn die Geschäftsordnung des Kreistages des jeweiligen
Landkreises sieht eine andere Regelung vor.
Aufsichtsrat
Mitglieder
14 Mitglieder, davon 3 Landräte und folgende weitere Mitglieder:
EI PAF KEH
6 4 1
Beschlüsse
Grundsätzlich einfache Mehrheit
¾ Mehrheit in besonderen Fällen
bei grundlegenden Entscheidungen Zustimmung KrT
Aufgaben/Zuständigkeit
- vertritt die Gesellschaft gegenüber der Geschäftsführung
- bestimmt die Anzahl der Geschäftsführer ¾ Mehrheit
- beruft die Geschäftsführer ¾ Mehrheit
- entlässt die Geschäftsführer
- schließt Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern
- Überwachung der Geschäftsführung, erteilt die Entlastung
der Mitglieder der Geschäftsführung und entscheidet über
die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen ein
Mitglied der Geschäftsführung
- Prüfungsauftrag an Abschlussprüfer und bestellt
Abschlussprüfer
- Prüfung und Feststellung Jahresabschluss, Konzern-
abschluss,
Lagebericht, Verwendung Jahresgewinn ¾ Mehrheit
- Beschließt Befugnisse der Geschäftsführer zur
Alleinvertretung
- Genehmigt Wirtschaftsplan, Stellenplan und Finanzplan
- Geschäftsordnung für die Geschäftsführer
- beschließt weitere Geschäftsführungsmaßnahmen:
1. Übernahme bedeutsamer neuer Aufgaben ¾ Mehrheit
2. Hinzutreten weiterer
Träger/Gesellschafter Einstimmigkeit u. Zustimmung d.
Gesellschafterver-sammlung
3. Aufgabe von Standorten oder gleichbedeutende Maßnahmen Einstimmigkeit u.
Zustimmung KrT
4. Erwerb,
Veräußerung, Belastung von Grundstücken u. dgl. ¾ Mehrheit
5. Bestellung von Prokuristen ¾ Mehrheit
6. Errichtung, Schließung, Verlagerung von med.
Abteilungen ¾ Mehrheit
7. Einrichtung von Stellen für nicht tarifgebundene
Führungskräfte
Beratung über Einrichtung, Schließung oder Verlagerungen von medizinischen Abteilungen der Beteiligungsgesellschaften
Weisungsrechte der Landkreise gegenüber den von ihm entsandten Aufsichtsratsmitgliedern sind generell vorbehalten
Besonderheit bei Gesellschafterversammlung
von Beteiligungsgesellschaften: Bevor Mitglieder der Geschäftsführung an
Beschlussfassungen der Beteiligungsgesellschaften mitwirken, holen sie die Zustimmung des Aufsichtsrates der
Holding ein.
Geschäftsführung
Mitglieder einen oder mehrere Geschäftsführer
Prokurist möglich
Kompetenz Vertretung der Gesellschaft nach
Außen
Zur Sicherstellung der
umsatzsteuerrechtlichen Organschaft übernimmt die Holding Geschäftsführungsaufgaben
in der Betriebs-GmbH. Einzelheiten sind in einem Vertrag, dem sog. Managementvertrag,
zu regeln. Dieser Managementvertrag ist ein Unternehmensvertrag im Sinne von §
9 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages.
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag stimmt der Errichtung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Gesellschaftsvertrags (Stand: 3.9.2012) zu und ermächtigt den Landrat zur Vertragsunterzeichnung.
2. Der Kreistag ermächtigt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Klinikallianz Mittelbayern GmbH über einen Managementvertrag zwischen der Klinikallianz Mittelbayern GmbH und der Ilmtalklinik GmbH zu beschließen und diesen Vertrag dem Kreisausschuss zur abschließenden Genehmigung vorzulegen.