Sachverhalt/Begründung
Gemäß
des soeben von den Kreisausschüssen gebilligten Konsortialvertrags (Präambel
Abs. 5, § 1 Abs. 4) soll die Klinikallianz
Mittelbayern GmbH an der bestehenden Betriebsgesellschaft „Ilmtalklinik GmbH“ und an der zu errichtenden Betriebsgesellschaft
„Kliniken im Naturpark Altmühltal GmbH“ jeweils 5% der Gesellschaftsanteile
übernehmen. Diese Übernahme bzw. Beteiligung der Holding an den Betriebs-GmbHs
erfolgt aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Holding (§ 9
Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 GV-Holding). Vor dieser Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung muss der jeweilige Landrat die Zustimmung seines
Kreistags einholen (§ 9 Abs. 4 Satz 3 GV-Holding). Insofern ist heute ein
Empfehlungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Landrat zu ermächtigen, in der
Gesellschafterversammlung der Klinikallianz
Mittelbayern GmbH einen Beschluss über die Beteiligung der Klinikallianz
Mittelbayern GmbH an der Ilmtalklinik GmbH und an der Kliniken im Naturpark
Altmühltal GmbH in Höhe von jeweils 5% der Gesellschaftsanteile zu fassen.