Betreff
Kreisstraße PAF 8, Neubau eines Geh- und Radweges von Gerolsbach nach Strobenried, Genehmigung von Nachträgen
Vorlage
2012/1397
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 11.05.2011 wurde der Fa. Seizmeir der Auftrag mit einer Auftragssumme von 652.373,40 € für die Durchführung der Maßnahme erteilt.

 

Die Maßnahme wurde von der Fa. Seizmeir in Höhe von 769.588,64 € abgerechnet.

 

Der Betrag ergibt sich wie folgt:

 

1.   Für den Geh- und Radweg wurde die Schlussrechnung mit einem Rechnungsbetrag von 700.043,01 € vom Ingenieurbüro Wipfler geprüft. Hierbei stellte sich eine Kostenmehrung in Höhe von 47.669,61 € ein.

2.   Für die Sanierung der Fahrbahn der Kreisstraße PAF 8 in den Ortsdurchfahrten Gröben und Labersberg wurde eine gesonderte Rechnung in Höhe von 69.515,63 € erstellt, da diese Kosten nicht zuwendungsfähig sind.

 

Das ergibt Mehrkosten in Höhe von 117.185,24 €, die einen von der Verwaltung genehmigten Nachtrag für die Zulage zum Fräsen von Asphalt und Kiesmaterial sowie der Herstellung einer Asphalttragschicht in den beiden Ortsdurchfahrten in Höhe von 34.874,66 € beinhalten.

 

Die verbleibenden Mehrkosten in Höhe von 82.310,58 € wurden vom Ingenieurbüro Wipfler mit der Schlussrechnung auf ihre Berechtigung geprüft.

 

Die Mehrkosten ergeben sich hauptsächlich aus folgenden Gründen:

 

Im Zuge der Fräsarbeiten in den Ortsdurchfahrten stellte sich heraus, dass die Asphalttragschicht im Mittel nur bis zu 4 cm stark war und damit nicht dem Regelaufbau für Kreisstraßen entspricht. Es war daher erforderlich die vorhandene Asphalttragschicht und die darunter liegende Kiestragschicht auf eine Stärke von 10 cm zu entfernen und eine Asphaltragschicht mit einen Stärke von 10 cm einzubauen. Die restlichen notwendigen Bauleistungen für die Asphaltierungsarbeiten und die dazugehörigen Nebenarbeiten wurden mit den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Positionen abgerechnet.

 

Weitere Massenmehrungen ergaben sich bei den Erdarbeiten, da während der Bauarbeiten an mehr Stellen, als ursprünglich angenommen, nichttragfähiger Untergrund angetroffen wurde. Dieses Material musste ausgetauscht werden und in Teilbereichen mit Schroppen aufgefüllt werden.

 

O.a. Arbeiten haben sich erst während des Baufortschrittes ergeben und konnten daher nicht im Leistungsverzeichnis 21.03.2012 berücksichtigt werden.

Um Zustimmung der Kostenmehrungen infolge von Massenerhöhungen in Höhe von 82.310,58 € wird gebeten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- Vergabeausschuss nimmt Kenntnis von den zusätzlich angefallenen Bauleistungen und stimmt den Kostenmehrungen in Höhe von 82.310,58 € zu.