Betreff
Ilmtalklinik GmbH, Beteiligung an der Genossenschaft Klinik-Kompetenz-Bayern eG
Vorlage
2012/1345
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Ilmtalklinik GmbH pflegt seit Jahren einen zum Teil intensiven Informationsaustausch mit einigen Kliniken in Bayern und darüber hinaus. Hieraus haben sich in der Vergangenheit mehrere Arbeitsgruppen gebildet. Zur weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Marktposition, zum Know-how-Transfer zwischen den Kliniken sowie zu einer engeren Zusammenarbeit bei der Personalentwicklung haben vierzehn kommunale und freigemeinnütziger Träger mit mehr als 30 Kliniken eine Genossenschaft gegründet. Die Kliniken Eichstätt und Kösching gehören diesem Verbund bereits an.

 

Unter dem Motto „Kooperation für Gesundheit mit Zukunft“ wurden bereits erste gemeinsame Projekte begonnen:

Hygiene im Krankenhaus,

Interne Revision,

Benchmark/kfm. Controlling,

Personalentwicklung,

Einkauf,

Medizincontrolling,

Kodierung und MDK,

Rechts- und Vertragswesen,

Fördermittelberatung,

Marketing und Öffentlichkeitsarbeit,

Technik und Umwelt.

 

Die Ilmtalklinik GmbH mit den Standorten Pfaffenhofen und Mainburg, beabsichtigt, sich an der eingetragenen Genossenschaft zu beteiligen und beizutreten. Neben dem vorgenannten Zweck der Genossenschaft sind folgende Eckpunkte der Satzung (Anlage) zu nennen:

  • Der Name lautet „Klinik-Kompetenz-Bayern eG“ –Kooperation für Gesundheit mit Zukunft-
  • Die Genossenschaft nimmt nur Krankenhäuser in kommunaler oder freigemeinnütziger Trägerschaft auf.
  • Die Organe der Genossenschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung.
  • Der Geschäftsanteil der Ilmtalklinik GmbH beträgt 1.000 Euro.
  • Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist einmalig und auf die Haftsumme beschränkt. Die Höhe der Haftsumme entspricht der des Gesellschaftsanteils.
  • Die Kündigung der Mitgliedschaft ist möglich, die Kündigungsfrist beträgt 9 Monate zum Schluss eines Geschäftsjahres.

 

Der Satzungsentwurf wurde mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt.

Nach § 8 Abs. 2 Nr.8 des Gesellschaftsvertrages der Ilmtalklinik GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Beteiligung an anderen Unternehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Landrat wird ermächtigt, folgendem Gesellschafterbeschluss zuzustimmen:

„Die Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH stimmt der Übernahme eines Gesellschaftsanteils von 1.000 Euro der Klinik-Kompetenz-Bayern eG durch die Ilmtalklinik GmbH als mittelbare Beteiligung des Landkreises zu. Der Geschäftsführer der Ilmtalklinik GmbH vertritt die Gesellschaft stets widerruflich in der Generalversammlung der Klinik-Kompetenz-Bayern eG.“