Sachverhalt/Begründung
Während des Haushaltsjahres
2011 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und
außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 €
im Einzelfall) konnte gem. § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages
durch den Landrat genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu
100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31
i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der
Haushaltsüberschreitungen ist gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu
billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
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€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
37.954,24 |
0,00 |
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Vermögenshaushalt |
250.441,89 |
309.769,69 |
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insgesamt |
288.396,13 |
309.769,69 |
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Durch den Kreisausschuss
sind bei einer Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei vier
Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu
genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2011 bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt angefallen. Im Verwaltungshaushalt hat der Kreistag keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Es wird vorgeschlagen, dem Kreistag die Zustimmung zu
empfehlen.
Beschlussvorschlag:
a)
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im
Haushaltsjahr 2011 durch den Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt
der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 288.396,13 €
nachträglich die Genehmigung.
b) Genehmigung
über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2011 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 309.769,69 € nachträglich die
Genehmigung.