Betreff
Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2011 gem. Art. 60 Abs. 1 LKrO
Vorlage
2012/1313
Aktenzeichen
952-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Während des Haushaltsjahres 2011 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu billigen.

 

Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:

 

 

Genehmigung

Genehmigung

Haushalt

durch Kreisausschuss

durch Kreistag

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

37.954,24

0,00

 

 

 

Vermögenshaushalt

250.441,89

309.769,69

 

 

 

insgesamt

288.396,13

309.769,69

 

 

 

 

Durch den Kreisausschuss sind bei einer Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei vier Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.

 


Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2011 bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt angefallen. Im Verwaltungshaushalt hat der Kreistag keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.

 

Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.

 

Es wird vorgeschlagen, dem Kreistag die Zustimmung zu empfehlen.

 

 

Beschlussvorschlag:

a)    Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2011 durch den Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 288.396,13 € nachträglich die Genehmigung.

 

b)    Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2011 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 in Höhe von 309.769,69 € nachträglich die Genehmigung.