Betreff
Kreisstraße PAF 5, Neubau eines Geh- und Radweges, Kostenbeteiligung des Landkreises
Vorlage
2011/1240
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Gerolsbach, Herr Martin Seitz hat mitgeteilt, dass er den Grunderwerb für den Neubau eines Geh- und Radweges an der Kreisstraße PAF 5 von Singenbach nach Klenau weitgehend gesichert hat. Er beantragt deshalb beim Landkreis Pfaffenhofen die Übernahme der Baukosten und gleichzeitig die Realisierung im Haushaltsjahr 2012.

 

Nach einer vorläufigen Planung des Ingenieurbüros Wipfler handelt es sich nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt um einen selbständigen Geh- und Radweg, da die Weiterführung des Weges am Bauanfang und am Bauende über gemeindliche Straßen erfolgt. Aus förderungstechnischer Sicht sollte deshalb die Gemeinde Gerolsbach als Maßnahmeträger auftreten. Dabei besteht die Möglichkeit, die Baukosten unabhängig von einer freiwilligen Beteiligung durch den Landkreis, nach Art. 13 c FAG zu fördern.

 

Dieser Sachverhalt wurde mit dem Bürgermeister der Gemeinde Gerolsbach und dem zuständigen Planungsbüro Wipfler besprochen. Die Gemeinde Gerolsbach würde sich bereiterklären als Maßnahmeträger aufzutreten, sofern der Landkreis sich an den nicht durch die Förderung abgedeckten Kosten beteiligt.

 

Nach der vorläufigen Kostenschätzung für diese Maßnahme ist von Gesamtkosten in Höhe von 576.000 € auszugehen. Die reinen Baukosten betragen 524.000 €, wovon rund 90 %, das sind rund 470.000 €, als zuwendungsfähige Kosten zu berücksichtigen sind. Für den Landkreis Pfaffenhofen ergibt sich somit folgende Vergleichsberechnung:

 

a) Landkreis als Maßnahmeträger

    Baukosten gesamt                                                             576.000 €

    förderfähige Kosten                                                            470.000 €

    ca. 40 % Förderung nach BayGVFG                                - 190.000 €

    Eigenanteil des Landkreises                                               386.000 €


 

b) Gemeinde Gerolsbach als Maßnahmeträger

     Baukosten gesamt                                                                        576.000 €

     förderfähige Kosten                                                           470.000 €

     55 % Förderung nach Art. 13 FAG                                  - 260.000 €

    Eigenanteil der Gemeinde                                                  316.000 €

 

Sofern sich nun der Landkreis bereit erklärt, den nicht gedeckten Eigenanteil der Gemeinde Gerolsbach zu übernehmen, ergibt sich eine Einsparung von rund 70.000 €. Allerdings ist nach dem derzeitigen Stand zu berücksichtigen, dass weder die Vergabesumme noch die Höhe der staatlichen Zuweisung für die Gemeinde Gerolsbach feststehen. Es wird deshalb vorgeschlagen von Seiten des Landkreises grundsätzlich eine Fehlbetragfinanzierung zu übernehmen, allerdings die endgültige Höhe erst nach Bekanntgabe der Vergabesumme bzw. der Höhe der staatlichen Förderung festzulegen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Pfaffenhofen übernimmt den der Gemeinde Gerolsbach nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden Eigenanteil am Neubau des Geh- und Radweges von Singenbach nach Klenau. Die endgültige Höhe wird nach Bekanntgabe der Vergabesumme und der staatlichen Förderung festgelegt. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel richtet sich nach der Haushaltslage des Landkreises in den kommenden Jahren.

 

Sofern von Seiten der Gemeinde Gerolsbach ein straßenbegleitender Geh- und Radweg von Singenbach nach Klenau beantragt wird, kommt eine Errichtung durch den Landkreis nicht mehr in Frage.