Betreff
Änderung der Verordnung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.Ilm über den Landschaftsbestandteil "Schutzgebiet Paarauen des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm" vom 17.11.1997
Vorlage
2011/1164
Aktenzeichen
173/5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

1. Vorhaben

 

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat mit Verordnung vom 17.11.1997 den Landschaftsbestandteil „Schutzgebiet Paarauen des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm“ unter Schutz gestellt. Der Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 12,11 ha.
Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm beabsichtigt, das Schutzgebiet um die Fl.Nrn. 1114 und 1131 der Gemarkung Freinhausen zu erweitern.
Die beiden Flurnummern wurden vom Markt Hohenwart als Ausgleichsflächen für die Herausnahme der Fl.Nr. 1098 der Gemarkung Freinhausen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Paartal“ erworben. Mit Beschluss des Kreistages vom 25.10.2010 wurde der Herausnahme der Fl.Nr. 1098 aus dem Landschaftsschutzgebiet nur zugestimmt, wenn der Markt Hohenwart die Fl.Nrn. 1114 und 1131 der Gemarkung Freinhausen erwirbt, dinglich sichert und wenn die Flächen in das bestehende Landkreisschutzgebiet „Paarauen“ aufgenommen werden.        

Das Schutzgebiet mit den neuen Flächen hat eine Größe von 15,058 ha. Das vorgesehene Verfahren sieht sowohl die Erweiterung des bestehenden Landschaftsbestandteils als auch die Anpassung der Verordnung an das heute geltende Recht vor.

 

2. Voraussetzungen

 

2.1 Verfahren

Das für die Änderung der Verordnung erforderliche  Beteiligungsverfahren wurde durchgeführt.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

Der Markt Hohenwart stimmte der geplanten Erweiterung des Schutzgebietes zu.

 

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde begrüßt die Erweiterung.

Das Vorhaben steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

 

Die Firma E.ON Bayern AG hat keine Einwände gegen die Erweiterung des Schutzgebietes.

 

Der Planungsverband Region 10 begrüßt die Erweiterung des Schutzgebietes und hat keine Einwände.

 

Der Bayerische Bauernverband, Ingolstadt hat keine grundsätzlichen Bedenken. Er teilt aber mit, dass die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen durch das Schutzgebiet nicht beeinträchtigt werden dürfen. Die starke Vermehrung von auf landwirtschaftlichen Flächen unerwünschten Pflanzen muss durch Pflege der Flächen zuverlässig verhindert werden.

 

Aus der Sicht des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Pfaffenhofen bestehen gegen die Erweiterung des Schutzgebietes aus landwirtschaftlicher und forstfachlicher Sicht keine Bedenken.

 

Aus der Sicht des Wasserwirtschaftamtes Ingolstadt bestehen gegen die Erweiterung des Schutzgebietes keine Bedenken.

 

Von Seiten des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Ingolstadt sind die Belange der Bodendenkmalpflege von der Planung nicht betroffen.

 

Von Seiten der Deutschen Telekom sind keine Belange nicht betroffen.

 

Der Bezirk Oberbayern, Fachberatung für Fischerei sieht aus fischereifachlicher Sicht Bedenken, da in den vorhandenen Gewässerteilen der Paar die Fischerei  nicht berücksichtigt wurde. Aus diesem Grund bittet der Bezirk in § 4 Ziffer 3 der Verordnung den Satz wie folgt zu ergänzen: „und die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei sowie Aufgaben des Fischereischutzes,“.

 

Der Bayer. Waldbesitzerverband, München teilt mit, dass die Eigentümer der beiden Grundstücke der Unterschutzstellung zustimmen sollten. Ist dies nicht der Fall, lehnt der Verband die Erweiterung des Landschaftsbestandteiles ab. Außerdem hält der Verband die Einbeziehung der Fl.Nr. 1131 nicht für gerechtfertigt, da diese Fläche isoliert gegenüber dem übrigen Schutzgebiet steht und nicht an die Paar angrenzt.

 

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der Bayer. Landesjagdverband begrüßen die Erweiterung des Schutzgebietes. Aus der Sicht der beiden Verbände wird das Schutzgebiet durch die Einbeziehung der beiden Grundstücke deutlich aufgewertet.

 

2.2 Naturschutzbeirat

Am 14.09.2010 wurde in der Naturschutzbeiratssitzung folgender Beschluss einstimmig  gefasst::

 

Der Naturschutzbeirat stimmt der Herausnahme der Fl.-Nr. 1098 der Gemarkung Freinhausen

(Größe 0,8522 ha) aus dem Landschaftsschutzgebiet „Paartal“ unter folgenden Auflagen zu:

 

  1. die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung durch die Regierung von Oberbayern ist Voraussetzung für die Zustimmung.
  2. der Markt Hohenwart muss die Fl.-Nrn. 1114 und 1131 der Gemarkung Freinhausen als Ausgleichsflächen erwerben.
  3. das Landratsamt Pfaffenhofen, untere Naturschutzbehörde und der Markt Hohenwart sollen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)  prüfen, ob die geforderte Aufforstung statt auf der Fl.-Nr. 1114 der Gemarkung Freinhausen, im Bereich der Paarschleife, auf der Fl.-Nr. 1058 der Gemarkung Freinhausen, gepflanzt werden kann.  Auf der Fl.-Nr. 1114 soll ein teilweiser Abtrag des Oberbodens durchgeführt und der natürlichen Sukzession überlassen werden.
  4. die Ausgleichsflächen (Fl.-Nrn. 1114 und 1131 der Gemarkung Freinhausen) müssen dinglich gesichert und in das bestehende Landkreisschutzgebiet „Paarauen“ aufgenommen werden.
  5. einer nochmaligen Erweiterung des Betriebes, im Anschluss an die Fl.-Nr. 1098 der Gemarkung Freinhausen, wird der Naturschutzbeirat nicht zustimmen.

 

Der Naturschutzbeirat wurde an dem Verfahren zur Änderung der Verordnung mit Schreiben vom 17.1.2011 beteiligt. Anregungen oder Einwände wurden keine vorgebracht.

 

2.3 Angrenzende Grundstückseigentümer

Die Grundstückseigentümer, die an den Fl.Nrn 1114 und 1131 angrenzen, wurden mit Schreiben vom 14.1.2011 an dem Verfahren zur Änderung der Verordnung beteiligt. Einwände wurden keine vorgebracht.                     

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses die Änderung der Verordnung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d. Ilm über den Landschaftsbestandteil „Schutzgebiet Paarauen des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm“.