Betreff
Änderung der Vertragsbedingungen für die Kassen- und Vermögenseigenschaden- versicherung des Landkreises
Vorlage
2011/1161
Aktenzeichen
046-104
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 19.07.2004 wurden letztmals die Vertragsbedingungen über die Kassen- und Vermögenseigenschadenversicherung des Landkreises bei der Versicherungskammer Bayern in Bezug auf die Anhebung der Haftungsdauer von sechs auf zehn Jahre angepasst. Derzeit bestehen folgende Versicherungskonditionen:

 

-       die Versicherungssumme beträgt 61.400 €

-       Mankoschäden werden bis zu 300 € ausgeglichen

-       die Haftungsdauer beträgt 10 Jahre

-       Schäden, die innerhalb der Vertragsdauer verursacht, aber erst nach Ablauf des Vertrages angemeldet werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (Ausschluss der Nachhaftung)

-       keine Ersatzleistung für Sachschäden  und Schadensfälle unter 600 €

-       die jährliche Beitragssumme beläuft sich auf 26.716 € inklusive Versicherungssteuer

 

Die Versicherungskammer Bayern hat in der Vergangenheit des Öfteren darauf hingewiesen, dass der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Vergleich zu anderen Landkreisen ähnlicher Größe eine sehr niedrige Versicherungssumme vereinbart hat. Aktuell würde die durchschnittliche Versicherungssumme aller Landkreise in Bayern bei rund 175.000 € liegen. Von Seiten der Versicherungskammer Bayern wurde dem Landkreis Pfaffenhofen empfohlen, eine Versicherungssumme von 500.000 € zu wählen. Aus diesem Grund wurde das Kreisrechnungsprüfungsamt gebeten, eine Empfehlung hinsichtlich der Versicherungssumme zu erarbeiten. Eine Gegenüberstellung von Schadensprämien und Schadensquoten der vergangenen 15 Jahre zeigt, dass Beiträgen in Höhe von rund 400.000 € erstattete Versicherungsleistungen in Höhe von rund 160.000 € gegenüber stehen. Die Schadensquote beträgt somit rund 40 %.

 

Zusammenfassend stellt das Kreisrechnungsprüfungsamt fest, dass sich unter Berücksichtigung der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages und eines durchgeführten interkommunalen Vergleiches von 61 bayerischen Landkreisen eine durchschnittliche Versicherungssumme in Höhe von rund 100.000 € errechnet. Die Finanzierung des steigenden Versicherungsbeitrages soll anteilig über eine Verwaltungskostenumlage auch vom Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen mitgetragen werden.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, der Empfehlung des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu folgen und die Vertragsbedingungen für die Kassen- und Vermögenseigenschadenversicherung wie folgt anzupassen:

 

-       Erhöhung der Versicherungssumme auf 100.000 €

-       Beibehaltung der Haftungsdauer von 10 Jahren

-       wie bisher Ausschluss der Nachhaftung

-       im Rahmen der Mankoversicherung sind 1.000 € beitragsfrei mitversichert

-       wie bisher keine Ersatzleistung für Sachschäden

-       die Höhe des Selbstbehalts wird auf 500 € festgeschrieben

-       die Beitragszahlung beläuft sich auf 28.514 € inklusive Versicherungssteuer

 

Insofern ergibt sich eine Erhöhung der Beitragszahlung von rund 1.800 €, wobei künftig eine Umlage durch den Abfallwirtschaftsbetrieb zu tragen ist. Als möglicher Verteilungsschlüssel ist das Verhältnis Wirtschaftsplan zum Gesamthaushalt des Landkreises, z.Zt. rund 11 %, denkbar. Die neuen Vertragsbedingungen sollen zum 01.05.2011 wirksam werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Mit der Änderung der Vertragsbedingungen für die Kassen- und Vermögenseigenschadenversicherung des Landkreises zum 01.05.2011 besteht Einverständnis. Folgende Vertragskonditionen werden festgelegt:

 

1.    Erhöhung der Versicherungssumme auf 100.000 €

2.    Beibehaltung der Haftungsdauer von 10 Jahren

3.    Wie bisher Ausschluss der Nachhaftung

4.    Im Rahmen der Mankoversicherung sind 1.000 € beitragsfrei mitversichert

5.    Wie bisher keine Ersatzleistung für Sachschäden

6.    Die Höhe des Selbstbehalts wird auf 500 € festgeschrieben

7.    Die Höhe der Beitragszahlung beläuft sich auf 28.514 € inklusive Versicherungssteuer