Sachverhalt/Begründung
Während des Haushaltsjahres 2010 haben sich im Bereich des
Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben.
Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 43
Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden.
Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die
Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung
des Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist gemäß
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu
billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
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€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
126.737,57 |
269.819,43 |
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Vermögenshaushalt |
233.813,81 |
0,00 |
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insgesamt |
360.551,38 |
269.819,43 |
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Durch den Kreisausschuss sind bei zwei Deckungsringen
im Verwaltungshaushalt und bei drei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über-
und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2010 bei einem Deckungsring (Gastschulbeiträge) im Verwaltungshaushalt angefallen. Im Vermögenshaushalt hat der Kreistag keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Es wird vorgeschlagen, dem Kreistag die Zustimmung zu
empfehlen.
Beschlussvorschlag:
a)
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr 2010
durch den Kreisausschuss:
Gemäß § 31 i.V.m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt
der Kreisausschuss zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2010 in Höhe von 360.551,38 €
nachträglich die Genehmigung.
b)
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im
Haushaltsjahr 2010 durch den Kreistag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der
Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben des Haushaltsjahres 2010 in Höhe von 269.819,43 € nachträglich die
Genehmigung.