Betreff
Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen und dem Markt Manching über die Nutzung des Hallenbades Manching
Vorlage
2010/1025
Aktenzeichen
1621/238
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Im Zuge der Generalsanierung der Schwimmhalle Manching haben sich der Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises und der Marktgemeinderat des Marktes Manching auf einen Kostenteilungsschlüssel von 65,92 % für den Landkreis und 34,08 % für den Markt Manching an den investiven Kosten geeinigt.

 

Hinsichtlich des künftigen Betriebs der Schwimmhalle ist es erforderlich, dass der Landkreis und der Markt Manching eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen. Grundlage hierfür sind die errechneten Nutzungs- und Betriebszeiten der Schwimmhalle. Dafür wurde vom Büro Eichenseher eine Berechnungsübersicht angefertigt, wonach sich unter Berücksichtigung aller Umstände für den Landkreis ein Anteil von 63,9 % und für den Markt Manching ein Anteil von 36,1 % an den Betriebskosten ergibt. Da zu erwarten ist, dass die sanierte Schwimmhalle auch von Bürgern außerhalb des Marktes Manching benutzt wird und somit sich das Nutzungsverhältnis mehr zu Lasten des Landkreises verschiebt, wurde dem Markt Manching in den Vorverhandlungen ein Abschlag eingeräumt.

 

Gemäß § 5 des Entwurfs der Betriebsvereinbarung würde sich eine Aufteilung von 70 % für den Landkreis Pfaffenhofen und 30 % für den Markt Manching ergeben. Aus Sicht der Verwaltung erscheint dies nachvollziehbar und berechtigt. Es wird deshalb vorgeschlagen der beiliegenden Vereinbarung zuzustimmen.

Beschlussvorschlag:

Der vorliegenden Betriebsvereinbarung zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und dem Markt Manching über den Betrieb des Hallenbades Manching wird zugestimmt. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.