Sitzung: 13.10.2021 Umweltausschuss
Vorlage: 2021/3887
Sachverhalt/Begründung
Die Entschädigung
der Biberberater und Naturschutzwächter soll geändert werden.
Bisher erhalten
die ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächter eine jährliche Aufwandspauschale in
Höhe von 300,00 €. Aufgrund einer Änderung der Verordnung über die
Naturschutzwacht aus dem Jahr 2020 ist die Möglichkeit einer pauschalierten
Abgeltung des Aufwands entfallen. Die Aufwandsentschädigung ist nur noch für
die tatsächliche geleistete Arbeit vorgesehen. Darüber hinaus sollen wie bisher
die Reisekosten erstattet werden.
Damit keine
Ungleichbehandlung zwischen dem Pflichtehrenamt „Naturschutzwacht“ und dem
Pflichtehrenamt „Biberberater“ entsteht, soll die Aufwandsentschädigung der
Biberberater (bisher jährliche Pauschale von 200,00 € für 25 Std., darüber
hinaus 8,00 € pro Std.) ebenfalls auf eine Entschädigung für tatsächlich
geleistete Arbeit umgestellt werden. Darüber hinaus sollen wie bisher auch die
Reisekosten erstattet werden.
Mit den
ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächtern und Biberberatern wurde die Änderung
der Entschädigung vorbesprochen. Um die Regelung bereits für das Jahr 2021
umsetzen zu können, soll die Änderung der Entschädigungssatzung mit Wirkung zum
01.01.2021 erfolgen.
Aus Gründen der
Übersichtlichkeit soll die vorgenannte Änderung im Rahmen einer Neufassung der
Satzung erfolgen.
Aktuelle Fassung:
§ 5 Entschädigung
besonderer Ehrenämter
(1) Die in besonderen Ehrenämtern tätigen Personen
erhalten eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt für (…)
14. die Ehrenamtlichen der Unteren
Naturschutzbehörde
a.
Naturschutzwächter
300,00 € jährlich sowie 50 % der im Rahmen der Ausbildung zum Naturschutzwächter
anfallenden notwendigen Fahrtkosten
b.
Biberberater
200,00 € jährlich für pauschal 25 Stunden, für jede darüber hinaus geleistete
Stunde 8,00 €
c.
Artenkenner
·
bis 10
Einsätze/Beratungen vor Ort: 50,00 € pro Kalenderjahr
·
11 bis 20
Einsätze/Beratungen vor Ort: 100,00 € pro Kalenderjahr
·
21 und mehr
Einsätze/Beratungen vor Ort: 5,00 € pro Einsatz (solange Haushaltsmittel nicht
ausgeschöpft sind)
·
Umsiedlung eines
Volkes/ Nestes: 20,00 € pro Einsatz
·
Pflegestelle für
verletzte/kranke Tiere: 300,00 € pro Kalenderjahr
·
Kosten für
notwendige Impfungen der Artenkenner, sofern diese nicht von der
Krankenversicherung übernommen werden
Reisekosten
für die in Buchstabe a. bis c genannten Ehrenamtlichen werden nach dem Bayerischen
Reisekostengesetz gewährt.
Neue Fassung:
§ 5
Entschädigung besonderer Ehrenämter
(1) Die in besonderen Ehrenämtern tätigen Personen erhalten eine
angemessene Entschädigung. Diese beträgt für (…)
14. die
Ehrenamtlichen der Unteren Naturschutzbehörde
a.
Naturschutzwächter 8,00 € pro Stunde
b.
Biberberater
8,00 € pro Stunde
c. (bleibt bestehen)
Reisekosten
für die in Buchstabe a bis c genannten Ehrenamtlichen werden nach dem
Bayerischen Reisekostengesetz gewährt.
Information:
Der Umweltausschuss des Landkreises Pfaffenhofen wird
über die Änderung der Entschädigungssatzung informiert. Der Kreisausschuss hat
über die Änderung am 11.10.2021 abgestimmt. Am 25.10.2021 wird der Kreistag
über die Änderungen beschlussfassen.
Information:
Der Umweltausschuss des Landkreises Pfaffenhofen wird
über die Änderung der Entschädigungssatzung informiert. Der Kreisausschuss hat
über die Änderung am 11.10.2021 abgestimmt. Am 25.10.2021 wird der Kreistag
über die Änderungen beschlussfassen.