Betreff
Änderung der „Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter“ (I)
Vorlage
2021/3887
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Entschädigung der Biberberater und Naturschutzwächter soll geändert werden.

 

Bisher erhalten die ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächter eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von 300,00 €. Aufgrund einer Änderung der Verordnung über die Naturschutzwacht aus dem Jahr 2020 ist die Möglichkeit einer pauschalierten Abgeltung des Aufwands entfallen. Die Aufwandsentschädigung ist nur noch für die tatsächliche geleistete Arbeit vorgesehen. Darüber hinaus sollen wie bisher die Reisekosten erstattet werden.

 

Damit keine Ungleichbehandlung zwischen dem Pflichtehrenamt „Naturschutzwacht“ und dem Pflichtehrenamt „Biberberater“ entsteht, soll die Aufwandsentschädigung der Biberberater (bisher jährliche Pauschale von 200,00 € für 25 Std., darüber hinaus 8,00 € pro Std.) ebenfalls auf eine Entschädigung für tatsächlich geleistete Arbeit umgestellt werden. Darüber hinaus sollen wie bisher auch die Reisekosten erstattet werden.

 

Mit den ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächtern und Biberberatern wurde die Änderung der Entschädigung vorbesprochen. Um die Regelung bereits für das Jahr 2021 umsetzen zu können, soll die Änderung der Entschädigungssatzung mit Wirkung zum 01.01.2021 erfolgen.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit soll die vorgenannte Änderung im Rahmen einer Neufassung der Satzung erfolgen.

 

Aktuelle Fassung:

§ 5 Entschädigung besonderer Ehrenämter

(1) Die in besonderen Ehrenämtern tätigen Personen erhalten eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt für (…)
14. die Ehrenamtlichen der Unteren Naturschutzbehörde

a.     Naturschutzwächter 300,00 € jährlich sowie 50 % der im Rahmen der Ausbildung zum Naturschutzwächter anfallenden notwendigen Fahrtkosten

b.     Biberberater 200,00 € jährlich für pauschal 25 Stunden, für jede darüber hinaus geleistete Stunde 8,00 €

c.     Artenkenner

·         bis 10 Einsätze/Beratungen vor Ort: 50,00 € pro Kalenderjahr

·         11 bis 20 Einsätze/Beratungen vor Ort: 100,00 € pro Kalenderjahr

·         21 und mehr Einsätze/Beratungen vor Ort: 5,00 € pro Einsatz (solange Haushaltsmittel nicht ausgeschöpft sind)

·         Umsiedlung eines Volkes/ Nestes: 20,00 € pro Einsatz

·         Pflegestelle für verletzte/kranke Tiere: 300,00 € pro Kalenderjahr

·         Kosten für notwendige Impfungen der Artenkenner, sofern diese nicht von der Krankenversicherung übernommen werden

 

Reisekosten für die in Buchstabe a. bis c genannten Ehrenamtlichen werden nach dem Bayerischen Reisekostengesetz gewährt.

 

Neue Fassung:

§ 5 Entschädigung besonderer Ehrenämter

(1) Die in besonderen Ehrenämtern tätigen Personen erhalten eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt für (…)

14. die Ehrenamtlichen der Unteren Naturschutzbehörde

a.      Naturschutzwächter 8,00 € pro Stunde

b.     Biberberater 8,00 € pro Stunde

c.      (bleibt bestehen)

 

Reisekosten für die in Buchstabe a bis c genannten Ehrenamtlichen werden nach dem Bayerischen Reisekostengesetz gewährt.

 

 

Information:

Der Umweltausschuss des Landkreises Pfaffenhofen wird über die Änderung der Entschädigungssatzung informiert. Der Kreisausschuss hat über die Änderung am 11.10.2021 abgestimmt. Am 25.10.2021 wird der Kreistag über die Änderungen beschlussfassen.