Sitzung: 30.06.2021 Werkausschuss Abfallwirtschaft
Vorlage: 2021/3841
Sachverhalt/Begründung
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V. eröffnete Mitte Juni 2021 ein Sozialkaufhaus in Wolnzach.
Das Sozialkaufhaus
- ermöglicht insbesondere Personen mit knappen Budget mit Freude und in Würde einzukaufen
- nimmt Warenspenden an und gibt sie für wenig Geld weiter
- Zielgruppe: hilfsbedürftige und Menschen mit geringem Budget
- Arbeitet mit ehrenamtlichen Helfern
- Wird von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V. betrieben
Folgende Ziele werden dabei verfolgt:
- Förderung der Lebensqualität von Geringverdienern
- Zentrale Anlaufstelle für soziale Aktivitäten in der Region
- Förderung des zusammenahlts in der Region
- Nachhaltige Nutzung von Gegenständen, die sonst entsorgt würden
Die Kosten werden vorerst wie folgt geschätzt:
Jährliche Fixkosten 26 T€
Umbau- und Einrichtungskosten 25 T€
Die AWO bittet den Landkreis um eine Zuschussgewährung von derzeit einmalig 20.000 €.
Da die Abfallvermeidung das vorrangigste Ziel der Abfallbewirtschaftung (Art. 1Abs. 1 Nr.1 BayAbfG) ist, sollte das Sozialkaufhaus vom AWP unterstützt werden (vgl. Hausratsammelstelle). Es wird daher vorgeschlagen die Entsorgungskosten, sowie vorerst einen einmaligen Zuschuss von 20.000 € zu gewähren. Der AWO Kreisverband hat zur Nachweisführung eine G&V vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Dem AWO Kreisverband Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V. wird für die Errichtung und Führung eines Sozialkaufhauses in Wolnzach ein einmaliger Zuschuss i.H.v. 20.000 € (nach Abruf) gewährt. Entsorgungskosten für Rest- und Sperrmüll (kostenlose Behältergestellung) übernimmt der AWP.
Beschluss:
Dem AWO Kreisverband Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V. wird für die Errichtung und Führung eines Sozialkaufhauses in Wolnzach ein einmaliger Zuschuss i.H.v. 20.000 € (nach Abruf) gewährt. Entsorgungskosten für Rest- und Sperrmüll (kostenlose Behältergestellung) übernimmt der AWP.