Betreff
Errichtung eine Sozialkaufhauses in Wolnzach; Zuschussgewährung
Vorlage
2021/3841
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V. eröffnete Mitte Juni 2021 ein Sozialkaufhaus in Wolnzach.

Das Sozialkaufhaus

  • ermöglicht insbesondere Personen mit knappen Budget mit Freude und in Würde einzukaufen
  • nimmt Warenspenden an und gibt sie für wenig Geld weiter
  • Zielgruppe: hilfsbedürftige und Menschen mit geringem Budget
  • Arbeitet mit ehrenamtlichen Helfern
  • Wird von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V. betrieben
  •  

Folgende Ziele werden dabei verfolgt:

  • Förderung der Lebensqualität von Geringverdienern
  • Zentrale Anlaufstelle für soziale Aktivitäten in der Region
  • Förderung des zusammenahlts in der Region
  • Nachhaltige Nutzung von Gegenständen, die sonst entsorgt würden

 

Die Kosten werden vorerst wie folgt geschätzt:

 

Jährliche Fixkosten                            26 T€

Umbau- und Einrichtungskosten       25 T€

 

Die AWO bittet den Landkreis um eine Zuschussgewährung von derzeit einmalig 20.000 €.

 

Da die Abfallvermeidung das vorrangigste Ziel der Abfallbewirtschaftung (Art. 1Abs. 1 Nr.1 BayAbfG) ist, sollte das Sozialkaufhaus vom AWP unterstützt werden (vgl. Hausratsammelstelle). Es wird daher vorgeschlagen die Entsorgungskosten, sowie vorerst einen einmaligen Zuschuss von 20.000 € zu gewähren. Der AWO Kreisverband hat zur Nachweisführung eine G&V vorzulegen.

Beschlussvorschlag:

 

Dem AWO Kreisverband Pfaffenhofen a.d.Ilm e.V. wird für die Errichtung und Führung eines Sozialkaufhauses in Wolnzach ein einmaliger Zuschuss i.H.v. 20.000 € (nach Abruf) gewährt. Entsorgungskosten für Rest- und Sperrmüll (kostenlose Behältergestellung) übernimmt der AWP.