Sitzung: 07.06.2021 Umweltausschuss
Vorlage: 2021/3753
Sachverhalt:
Im Kreisausschuss wurde am 30.11.2020 die
Neuausschreibung eines landkreisweiten Energienutzungsplans beschlossen. Dieser
soll für alle kreisangehörige Kommunen einzeln und den Landkreis als Ganzes
erstellt werden.
Es wurde eine Ausschreibung für einen
digitalen Energienutzungsplan durchgeführt. Es sind insgesamt drei Angebote
eingegangen. Die drei Bieter haben ihre Angebote vor einem Auswahlgremium
bestehend aus dem Vertreter des Landrats Herrn Huber, Vertretern der
Bürgermeister und der Verwaltung präsentiert. Auf Grund von eventuellen
Schwächen in der Leistungsbeschreibung und hierdurch in den Angeboten der
Bieter wurden alle eingegangen Angebote zurückgewiesen.
In Absprache mit Herrn Landrat Gürtner, Herrn
Huber und den Sprechern der Bürgermeister wird eine erneute Ausschreibung eines
Energienutzungsplans angestrebt. Hierfür wurden der alte Ausschreibungstext,
die Leistungsbeschreibung und die Bewertungsmatrix an alle Bürgermeister des
Landkreises mit der Bitte um Stellungnahme verschickt. Hierdurch sollen die
eventuellen Schwächen identifiziert und nicht in die erneute Ausschreibung
übernommen werden.
Bis jetzt haben 10 Kommunen ihre
Stellungnahmen abgegeben.
Die eingegangenen Anmerkungen und
Änderungswünsche werden nach Ablauf der Frist am 11.06.2021 durch die
Verwaltung aufbereitet, mit dem Fördermittelgeber abgestimmt, in dem
Auswahlgremium diskutiert und in die erneute Ausschreibung eingearbeitet.
Anschließend werden die neue Leistungsbeschreibung und die neue Bewertungsmatrix
an alle Bürgermeister versendet.
Nachdem die Förderung bis Ende 2021 läuft,
ist das Ziel die erneute Ausschreibung im Herbst 2021, sowie die Vergabe der
Erstellung bis Ende 2021.
Energienutzungsplan
Ein Energienutzungsplan ist ein strategisches
Planungsinstrument für den Energiebereich und dient als übergreifendes
Gesamtkonzept für die energetische Entwicklung eines/r oder mehrerer Kommunen
bzw. Landkreise. Betrachtet werden die Möglichkeiten bei Energieeinsparung,
Effizienzsteigerung und dem Ausbau bzw. der Umstellung auf regenerative
Energieträger, die jeweils aufeinander abgestimmt werden.
Hauptbestandteile eines Energienutzungsplans:
·
Bestands-
und Potentialanalyse hinsichtlich verschiedener Sektoren und Energieformen
·
Konzeptentwicklung
und Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs
·
Ausarbeitung
von mehreren Detailprojekten
Bereits 2012/13 haben die kreisangehörigen
Städte, Märkte und Gemeinden jeweils für ihre Kommune Energiekonzepte mit der
Datengrundlage von 2010/2011 erstellen lassen. Diese Energiekonzepte dienten
als Basis für die Umsetzung von Energieeffizienzprojekten und die Entwicklung
von Detailkonzepten.
Zwischenzeitlich sind nicht nur die Daten in
den gemeindlichen Energiekonzepten überholt, sondern es haben sich auch
gesetzliche Rahmenbedingungen geändert und neue energietechnische und
energiewirtschaftliche Lösungen zur Umsetzung der Energiewende etabliert. Zudem
sind in der kommunalen Energieplanung digitale Planungssysteme auf dem
Vormarsch, die eine effizientere und koordiniertere Energieplanung erlauben.
Ein neuer Energienutzungsplan würde zum einen
die Datenbasis und Maßnahmenvorschläge auf den aktuellen Stand bringen. Zum
anderen würden Kommunen und Landkreis von den neuen Möglichkeiten eines
digitalen Energienutzungsplans profitieren: Der gesamte Gebäudebestand wird
gebäudescharf erhoben und abgebildet. Netzinfrastruktur,
Energieerzeugungsanlagen und Speicher werden ebenfalls erhoben und in das
digitale Gesamtbild eingefügt. Durch diese Detailschärfe lassen sich gebäudescharfe
Sanierungs- und Versorgungsszenarien sowie energetische Optimierungspotentiale
und technische Maßnahmen präzise für jede Kommune und auch gemeindeübergreifend
ableiten.
Die Daten werden den Kommunen und dem
Landkreis als Geodatensatz zur Integration in die kommunalen
Geo-Informationssysteme (GIS) zur Verfügung gestellt. Damit ist eine
datenbankgestützte Informations- und Planungsgrundlage sichergestellt.