Betreff
Informationen zum Energienutzungsplan
Vorlage
2021/3753
Aktenzeichen
1703
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Kreisausschuss wurde am 30.11.2020 die Neuausschreibung eines landkreisweiten Energienutzungsplans beschlossen. Dieser soll für alle kreisangehörige Kommunen einzeln und den Landkreis als Ganzes erstellt werden.

 

Es wurde eine Ausschreibung für einen digitalen Energienutzungsplan durchgeführt. Es sind insgesamt drei Angebote eingegangen. Die drei Bieter haben ihre Angebote vor einem Auswahlgremium bestehend aus dem Vertreter des Landrats Herrn Huber, Vertretern der Bürgermeister und der Verwaltung präsentiert. Auf Grund von eventuellen Schwächen in der Leistungsbeschreibung und hierdurch in den Angeboten der Bieter wurden alle eingegangen Angebote zurückgewiesen.

 

In Absprache mit Herrn Landrat Gürtner, Herrn Huber und den Sprechern der Bürgermeister wird eine erneute Ausschreibung eines Energienutzungsplans angestrebt. Hierfür wurden der alte Ausschreibungstext, die Leistungsbeschreibung und die Bewertungsmatrix an alle Bürgermeister des Landkreises mit der Bitte um Stellungnahme verschickt. Hierdurch sollen die eventuellen Schwächen identifiziert und nicht in die erneute Ausschreibung übernommen werden.

 

Bis jetzt haben 10 Kommunen ihre Stellungnahmen abgegeben.

 

Die eingegangenen Anmerkungen und Änderungswünsche werden nach Ablauf der Frist am 11.06.2021 durch die Verwaltung aufbereitet, mit dem Fördermittelgeber abgestimmt, in dem Auswahlgremium diskutiert und in die erneute Ausschreibung eingearbeitet. Anschließend werden die neue Leistungsbeschreibung und die neue Bewertungsmatrix an alle Bürgermeister versendet.

 

Nachdem die Förderung bis Ende 2021 läuft, ist das Ziel die erneute Ausschreibung im Herbst 2021, sowie die Vergabe der Erstellung bis Ende 2021.

 

Energienutzungsplan

 

Ein Energienutzungsplan ist ein strategisches Planungsinstrument für den Energiebereich und dient als übergreifendes Gesamtkonzept für die energetische Entwicklung eines/r oder mehrerer Kommunen bzw. Landkreise. Betrachtet werden die Möglichkeiten bei Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und dem Ausbau bzw. der Umstellung auf regenerative Energieträger, die jeweils aufeinander abgestimmt werden.

 

Hauptbestandteile eines Energienutzungsplans:

·        Bestands- und Potentialanalyse hinsichtlich verschiedener Sektoren und Energieformen

·        Konzeptentwicklung und Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs

·        Ausarbeitung von mehreren Detailprojekten

 

Bereits 2012/13 haben die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden jeweils für ihre Kommune Energiekonzepte mit der Datengrundlage von 2010/2011 erstellen lassen. Diese Energiekonzepte dienten als Basis für die Umsetzung von Energieeffizienzprojekten und die Entwicklung von Detailkonzepten.

 

Zwischenzeitlich sind nicht nur die Daten in den gemeindlichen Energiekonzepten überholt, sondern es haben sich auch gesetzliche Rahmenbedingungen geändert und neue energietechnische und energiewirtschaftliche Lösungen zur Umsetzung der Energiewende etabliert. Zudem sind in der kommunalen Energieplanung digitale Planungssysteme auf dem Vormarsch, die eine effizientere und koordiniertere Energieplanung erlauben.

 

Ein neuer Energienutzungsplan würde zum einen die Datenbasis und Maßnahmenvorschläge auf den aktuellen Stand bringen. Zum anderen würden Kommunen und Landkreis von den neuen Möglichkeiten eines digitalen Energienutzungsplans profitieren: Der gesamte Gebäudebestand wird gebäudescharf erhoben und abgebildet. Netzinfrastruktur, Energieerzeugungsanlagen und Speicher werden ebenfalls erhoben und in das digitale Gesamtbild eingefügt. Durch diese Detailschärfe lassen sich gebäudescharfe Sanierungs- und Versorgungsszenarien sowie energetische Optimierungspotentiale und technische Maßnahmen präzise für jede Kommune und auch gemeindeübergreifend ableiten.

 

Die Daten werden den Kommunen und dem Landkreis als Geodatensatz zur Integration in die kommunalen Geo-Informationssysteme (GIS) zur Verfügung gestellt. Damit ist eine datenbankgestützte Informations- und Planungsgrundlage sichergestellt.