Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Generalsanierung der Ilmtalklinik GmbH ist auch über die Fassadengestaltung des Gebäudes zu entscheiden. Nach § 3 des Übertragungsvertrages zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und der Ilmtalklinik GmbH wurden die Grundstücke, Gebäude, Baulichkeiten, Zufahrten und Grünanlagen des Krankenhaueses einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Die Ilmtalklinik GmbH ist für die Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbesserung der ihr überlassenen Grundstücke, Gebäude, Baulichkeiten, Zufahrten und Grünanlagen einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile verantwortlich. Sie trägt die Investitionen für Neubau- und sonstige Maßnahmen. Inwieweit sich der Landkreis Pfaffenhofen hieran beteiligt, bleibt gesonderten Vereinbarungen vorbehalten.

Da die Ilmtaklinik GmbH die Eigenbeteiligung im Rahmen der Generalsanierung nicht alleine stemmen kann und auf die finanzielle Unterstützung durch den Landkreis Pfaffenhofen angewiesen ist, erfolgt eine Vorstellung der der Fassadenvarianten nebst Bepreisung. Diese können der zur Verfügung gestellten Präsentation entnommen werden.

Entscheidungen im Rahmen des Wirtschaftsplans der Ilmtalklinik GmbH obliegen dem Aufsichtsrat bzw. der Geschäftsführung. Da jedoch eine finanzielle Beteiligung des Landkreises erfolgen soll, wird über den Planungsstand zur Generalsanierung in regelmäßigen Abständen in den Kreisgremien informiert. In der zweiten Jahreshälfte wird eine Information zum 1. Bauabschnitt der Generalsanierung mit einer detaillierten Kostenschätzung erfolgen.

Zur Finanzierung der Generalsanierung wurde der Ilmtalklinik GmbH ein Kontokorrentkredit mit einer Bürgschaft des Landkreises eingerichtet, welcher durch den Fördermittelgeber Zug um Zug ausgeglichen werden soll. Die nicht von der Förderquote umfassten Aufwendungen bezuschusst der Landkreis Pfaffenhofe zunächst mit jährlich 2 Mio. Euro. Diese Mittel sind auch in der Finanzplanung des Landkreises berücksichtigt.

 

 


Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis.

 

 


Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis.

 

Herr Landrat Gürtner lässt den Kreistag eine Probeabstimmung durchführen.

Hiervon stimmten 37 Kreistagsmitglieder für die Klinkerfassade und 12 Kreistagsmitglieder für die Kupferfassade.