Sitzung: 13.07.2020 Kreistag
Vorlage: 2020/3582
Sachverhalt/Begründung
Im Rahmen der
Generalsanierung der Ilmtalklinik GmbH ist auch über die Fassadengestaltung des
Gebäudes zu entscheiden. Nach § 3 des Übertragungsvertrages zwischen dem
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und der Ilmtalklinik GmbH wurden die
Grundstücke, Gebäude, Baulichkeiten, Zufahrten und Grünanlagen des
Krankenhaueses einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile unentgeltlich zur
Nutzung überlassen. Die Ilmtalklinik GmbH ist für die Unterhaltung, Instandsetzung
und Ausbesserung der ihr überlassenen Grundstücke, Gebäude, Baulichkeiten,
Zufahrten und Grünanlagen einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile
verantwortlich. Sie trägt die Investitionen für Neubau- und sonstige Maßnahmen.
Inwieweit sich der Landkreis Pfaffenhofen hieran beteiligt, bleibt gesonderten
Vereinbarungen vorbehalten.
Da die Ilmtaklinik
GmbH die Eigenbeteiligung im Rahmen der Generalsanierung nicht alleine stemmen
kann und auf die finanzielle Unterstützung durch den Landkreis Pfaffenhofen
angewiesen ist, erfolgt eine Vorstellung der der Fassadenvarianten nebst
Bepreisung. Diese können der zur Verfügung gestellten Präsentation entnommen
werden.
Entscheidungen im
Rahmen des Wirtschaftsplans der Ilmtalklinik GmbH obliegen dem Aufsichtsrat
bzw. der Geschäftsführung. Da jedoch eine finanzielle Beteiligung des
Landkreises erfolgen soll, wird über den Planungsstand zur Generalsanierung in
regelmäßigen Abständen in den Kreisgremien informiert. In der zweiten
Jahreshälfte wird eine Information zum 1. Bauabschnitt der Generalsanierung mit
einer detaillierten Kostenschätzung erfolgen.
Zur Finanzierung der
Generalsanierung wurde der Ilmtalklinik GmbH ein Kontokorrentkredit mit einer
Bürgschaft des Landkreises eingerichtet, welcher durch den Fördermittelgeber
Zug um Zug ausgeglichen werden soll. Die nicht von der Förderquote umfassten
Aufwendungen bezuschusst der Landkreis Pfaffenhofe zunächst mit jährlich 2 Mio.
Euro. Diese Mittel sind auch in der Finanzplanung des Landkreises
berücksichtigt.
Der Kreistag nimmt die
Information zur Kenntnis.
Der Kreistag nimmt die
Information zur Kenntnis.
Herr Landrat Gürtner lässt den Kreistag eine Probeabstimmung durchführen.
Hiervon stimmten 37 Kreistagsmitglieder für die Klinkerfassade und 12 Kreistagsmitglieder für die Kupferfassade.