Sitzung: 17.06.2020 Werkausschuss Abfallwirtschaft
Vorlage: 2020/3566
Sachverhalt/Begründung
Am 01.01.2019 ist das neue
Verpackungsgesetz in Kraft getreten.
Gem. § 22 Abs.1 VerpackG ist die Sammlung von restentleerten Verpackungen
auf die Sammelstruktur des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
abzustimmen. Aufgrund mangelnder Kooperation der dualen Systeme liegt bislang
keine Abstimmungsvereinbarung vor. Mündlich wurde vereinbart, dass die Sammlung
der gelben Säcke für den Zeitraum 2019 -2021 beibehalten wird.
Gem. Abs. 2 kann der
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gegenüber den Systemen festlegen, wie
die durchzuführende Sammlung bei privaten Haushaltungen hinsichtlich
- der Art des Sammelsystems,
entweder Holsystem, Bringsystem oder Kombination
aus beiden Sammelsystemen,
- der Art und Größe der
Sammelbehälter, sofern es sich um Standard-Sammelbehälter handelt, sowie
- der Häufigkeit und des
Zeitraums der Behälterleerungen
auszugestalten ist
(Rahmenvorgabe).
Die Rahmenvorgabe muss eine
möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung von Abfällen aus privaten
Haushaltungen sicherstellen und sie darf nicht technisch unmöglich und
wirtschaftlich unzumutbar sein. Ferner darf sie nicht über den
Entsorgungsstandard hinausgehen, welche der öffentlich rechtliche
Entsorgungsträger bei der Restabfallsammlung zugrunde legt.
Eine evtl. Einführung der gelben
Tonne könnte ab 01.01.2022 erfolgen
Folgende Rahmenvorgabe soll
daher verhandelt werden.
- Aufstellung von 240l und
1.100l Behälter bei den Bürgern
- Zwei wöchentliche Leerungen
Im Jahr 2014 wurde eine
Bürgerbefragung bezüglich Bringsystem gelber Sack
oder Holsystem gelbe Tonne durchgeführt. Bei einer Beteiligung von 43,49 %
sprachen sich 70 % für die Beibehaltung des Bringsystems
und 30 % für die Einführung eines Holsystems mittels gelber Tonne aus.
Als Grund für die Beibehaltung
des Bringsystems wurde überwiegend angeführt:
- Platzmangel für eine
weitere Tonne
- Kapazität der Tonne reicht
nicht aus.
Das Argument der Kapazität
könnte man durch eine 14-tägige Leerung, anstatt einer 4-wöchigen ausräumen.
Das ab 01.01.2022 zuständige
duale System zentek steht einer Einführung der gelben
Tonne positiv gegenüber.
Im Jahr 2019 wurden 2.280t Leichtverpackungen/Dosen/Styropor
gesammelt. Dies entspricht ca. 18 kg/E/a. Die durchschnittliche Sammelmenge in
Deutschland hingegen beträgt 35 kg/E/a.
Der AWP erhält ab 01.01.2019 ca.
280.000 € für die Mitbenutzung der Wertstoffhöfe. Sofern auf ein Holsystem
umgestellt wird, entfällt dieses Entgelt.
Auf die Gebühren würden sich
lediglich die anteiligen gewerblich zugeordneten Aufwandspositionen wie
Personalkosten, Erstattung Sachkosten Wertstoffhöfe, Abschreibungen
Wertstoffhöfe usw. auswirken. Gem. Jahresabschluss 2018 müssten ca. 420.000 €
somit auf die Gebühren umgelegt werden. Dieser Betrag entspricht einer
Gebührenerhöhung von 7,35 €/a (0,61 €/Monat) bei einer 80l Restabfalltonne,
sofern alle weiteren Positionen konstant blieben.
Kreisrat Anton Westner beantragt, dass der AWP nicht nur
über die evtl. Einführung der gelben Tonne verhandelt, sondern auch über die
Beibehaltung des gelben Sacks im Bringsystem, damit
dem Werkausschuss und dem Kreistag bei der jeweiligen Entscheidung
Vergleichsberechnungen und – zahlen vorliegen. Außerdem soll vor der
Beschlussfassung über das künftige System, wie 2014 eine Bürgerbefragung
durchgeführt werden.
Der AWP kann für den Zeitraum ab 01.01.2022 die Rahmenvorgabe zur Sammlung von restentleerten Verpackungen mittels gelben Sack im Bringsystem sowie die Sammlung von restentleerten Verpackungen, Dosen und Styropor mit der gelben Tonne im Holsystem mit den dualen Systemen verhandeln. Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag eine Bürgerbefragung durchzuführen. Der Werkausschuss ist regelmäßig über den Stand der Verhandlungen zu informieren.
Anwesend: 14
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 2 KR Thomas Herker
KR Roland Dörfler