Sachverhalt/Begründung
Am 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft
getreten.
Gem. § 22 Abs.1 VerpackG ist die Sammlung von restentleerten
Verpackungen auf die Sammelstruktur des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers abzustimmen. Aufgrund mangelnder Kooperation der dualen
Systeme liegt bislang keine Abstimmungsvereinbarung vor. Mündlich wurde vereinbart,
dass die Sammlung der gelben Säcke für den Zeitraum 2019 -2021 beibehalten
wird.
Gem. Abs. 2 kann der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
gegenüber den Systemen festlegen, wie die durchzuführende Sammlung bei privaten
Haushaltungen hinsichtlich
- der Art des Sammelsystems,
entweder Holsystem, Bringsystem oder Kombination aus beiden
Sammelsystemen,
- der Art und Größe der
Sammelbehälter, sofern es sich um Standard-Sammelbehälter handelt, sowie
- der Häufigkeit und des
Zeitraums der Behälterleerungen
auszugestalten ist (Rahmenvorgabe).
Die Rahmenvorgabe muss eine möglichst effektive und
umweltverträgliche Erfassung von Abfällen aus privaten Haushaltungen
sicherstellen und sie darf nicht technisch unmöglich und wirtschaftlich
unzumutbar sein. Ferner darf sie nicht über den Entsorgungsstandard
hinausgehen, welche der öffentlich rechtliche Entsorgungsträger bei der
Restabfallsammlung zugrunde legt.
Eine evtl. Einführung der gelben Tonne könnte ab 01.01.2022
erfolgen
Folgende Rahmenvorgabe soll daher verhandelt werden.
- Aufstellung von 240l und
1.100l Behälter bei den Bürgern
- Zwei wöchentliche Leerungen
Im Jahr 2014 wurde eine Bürgerbefragung bezüglich
Bringsystem gelber Sack oder Holsystem gelbe Tonne durchgeführt. Bei einer
Beteiligung von 43,49 % sprachen sich 70 % für die Beibehaltung des
Bringsystems und 30 % für die Einführung eines Holsystems mittels gelber Tonne
aus.
Als Grund für die Beibehaltung des Bringsystems wurde
überwiegend angeführt:
- Platzmangel für eine
weitere Tonne
- Kapazität der Tonne reicht
nicht aus.
Das Argument der Kapazität könnte man durch eine 14-tägige
Leerung, anstatt einer 4-wöchigen ausräumen.
Das ab 01.01.2022 zuständige duale System zentek steht einer
Einführung der gelben Tonne positiv gegenüber.
Im Jahr 2019 wurden 2.280t Leichtverpackungen/Dosen/Styropor
gesammelt. Dies entspricht ca. 18 kg/E/a. Die durchschnittliche Sammelmenge in
Deutschland hingegen beträgt 35 kg/E/a.
Der AWP erhält ab 01.01.2019 ca. 280.000 € für die
Mitbenutzung der Wertstoffhöfe. Sofern auf ein Holsystem umgestellt wird,
entfällt dieses Entgelt.
Auf die Gebühren würden sich lediglich die anteiligen
gewerblich zugeordneten Aufwandspositionen wie Personalkosten, Erstattung
Sachkosten Wertstoffhöfe, Abschreibungen Wertstoffhöfe usw. auswirken. Gem. Jahresabschluss
2018 müssten ca. 420.000 € somit auf die Gebühren umgelegt werden. Dieser
Betrag entspricht einer Gebührenerhöhung von 7,35 €/a (0,61 €/Monat) bei einer
80l Restabfalltonne, sofern alle weiteren Positionen konstant blieben.
Der AWP kann als Rahmenvorgabe ab 01.01.2022
mit den dualen Systemen die Sammlung von restentleerten Verpackungen mittels
gelber Tonne im Holsystem verhandeln. Der Werkausschuss ist regelmäßig über den
Stand der Verhandlungen zu informieren.