Sachverhalt/Begründung

 

Der Vorstand des Kreisjugendringes hat beschlossen eigenständig zu werden und möchte den Grundlagenvertrag ändern. Da die aufgeteilte Personalführung (Dienstaufsicht Landratsamt und Fachaufsicht Vorstand Kreisjugendring) in der Vergangenheit immer wieder zu zeitintensiven Absprachen und Komplikationen geführt hat wurde sich von beiden Seiten dahingehend verständigt die Eigenständigkeit voranzutreiben. Die derzeitige Situation sieht so aus, dass der Kreisjugendring eine offene Stelle bei der Geschäftsführung und in der Verwaltung hat und es daher zielführender ist, zeitnah in die Eigenständigkeit zu gehen. Des Weiteren wurde im Zuge der Umorganisation entschieden, dass die kommunale Jugendarbeit wieder im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung mit einer 0,5 Vollzeitstelle angesiedelt ist. Im neuen Vertrag werden die Aufgaben des Kreisjugendringes definiert ebenso wie die Berichtspflicht, die Personalbesetzung und die Finanzierung. Es wurde sich darauf verständigt, dass der Kreisjugendring vorerst die Räumlichkeiten beibehält, die Miete weiterhin direkt vom Landkreis übernommen wird. Für die weiteren Verwaltungssachkosten und Personalkosten wird es eine Spitzabrechnung geben und der jährliche Zuschuss wird aufgrund dieser Basis neu errechnet. Herr Gersdorf legt diesbezüglich eine Kalkulation vor. Bezüglich des Personals wurde vereinbart, dass 1,25 Vollzeitstellen für pädagogisches Personal zur Verfügung steht und 1,5 Vollzeitstellen für die Verwaltung. Der Geschäftsführer wird laut Vorgaben des Bayerischen Jugendringes im TVöD Entgeltgruppe 10 eingruppiert, die Verwaltungskräfte wurden mit E 5 und

E 6 bewertet.

Neueinstellungen werden direkt am Kreisjugendring angestellt, unbefristetes Personal bleibt weiterhin beim Landratsamt angestellt, die Personalführung obliegt jedoch dem Kreisjugendring. Es wird vereinbart, dass das Personal für 2020 in dieser Form gestellt und finanziert wird, danach soll angeregt werden über die Personalbemessung in Bayern PeB (Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung) die Prozesse im Kreisjugendring zu qualifizieren und den Personalbedarf zu bemessen.

 

Herr Gersdorf erläutert den Anwesenden die aktuelle Situation und wie die Zukunft des Kreisjugendrings aussehen soll. Da der Kreisjugendring eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und dem Bayerischen Jugendring angehört wird sich der KJR dann selbst verwalten. Die Aufgaben des Kreisjugendrings bleiben gleich.

 

Herr Gürtner erkundigt sich, ob somit die Organisation einfacher wird und sich die Kosten nur gering erhöhen. Frau Dürr stimmt hier zu.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses gibt es keine Anmerkungen und Fragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt zu, dass der Kreisjugendring eigenständig wird. Der Grundlagenvertrag wird akzeptiert. In 2020 soll eine bedarfsgerechte Qualitätsuntersuchung und Personalbemessung stattfinden.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt zu, dass der Kreisjugendring eigenständig wird. Der Grundlagenvertrag wird akzeptiert. In 2020 soll eine bedarfsgerechte Qualitätsuntersuchung und Personalbemessung stattfinden.


Anwesend: 9 (ohne Herrn Gersdorf, Vorsitzender Kreisjugendring Pfaffenhofen)

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  9             

Nein-Stimmen:                              0