Betreff
TOP 4: Veränderung des Vertrages mit dem Kreisjugendring Pfaffenhofen
Vorlage
2019/3371
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Vorstand des Kreisjugendringes hat beschlossen eigenständig zu werden und möchte den Grundlagenvertrag ändern. Da die aufgeteilte Personalführung (Dienstaufsicht Landratsamt und Fachaufsicht Vorstand Kreisjugendring) in der Vergangenheit immer wieder zu zeitintensiven Absprachen und Komplikationen geführt hat wurde sich von beiden Seiten dahingehend verständigt die Eigenständigkeit voranzutreiben. Die derzeitige Situation sieht so aus, dass der Kreisjugendring eine offene Stelle bei der Geschäftsführung und in der Verwaltung hat und es daher zielführender ist, zeitnah in die Eigenständigkeit zu gehen. Des Weiteren wurde im Zuge der Umorganisation entschieden, dass die kommunale Jugendarbeit wieder im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung mit einer 0,5 Vollzeitstelle angesiedelt ist. Im neuen Vertrag werden die Aufgaben des Kreisjugendringes definiert ebenso wie die Berichtspflicht, die Personalbesetzung und die Finanzierung. Es wurde sich darauf verständigt, dass der Kreisjugendring vorerst die Räumlichkeiten beibehält, die Miete weiterhin direkt vom Landkreis übernommen wird. Für die weiteren Verwaltungssachkosten und Personalkosten wird es eine Spitzabrechnung geben und der jährliche Zuschuss wird aufgrund dieser Basis neu errechnet. Herr Gersdorf legt diesbezüglich eine Kalkulation vor. Bezüglich des Personals wurde vereinbart, dass 1,25 Vollzeitstellen für pädagogisches Personal zur Verfügung steht und 1,5 Vollzeitstellen für die Verwaltung. Der Geschäftsführer wird laut Vorgaben des Bayerischen Jugendringes im TVöD Entgeltgruppe 10 eingruppiert, die Verwaltungskräfte wurden mit E 5 und

E 6 bewertet.

Neueinstellungen werden direkt am Kreisjugendring angestellt, unbefristetes Personal bleibt weiterhin beim Landratsamt angestellt, die Personalführung obliegt jedoch dem Kreisjugendring. Es wird vereinbart, dass das Personal für 2020 in dieser Form gestellt und finanziert wird, danach soll angeregt werden über die Personalbemessung in Bayern PeB (Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung) die Prozesse im Kreisjugendring zu qualifizieren und den Personalbedarf zu bemessen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt zu, dass der Kreisjugendring eigenständig wird. Der Grundlagenvertrag wird akzeptiert. In 2020 soll eine bedarfsgerechte Qualitätsuntersuchung und Personalbemessung stattfinden.