Sachverhalt/Begründung
Der
Vorstand des Kreisjugendringes hat beschlossen eigenständig zu werden und
möchte den Grundlagenvertrag ändern. Da die aufgeteilte Personalführung
(Dienstaufsicht Landratsamt und Fachaufsicht Vorstand Kreisjugendring) in der
Vergangenheit immer wieder zu zeitintensiven Absprachen und Komplikationen
geführt hat wurde sich von beiden Seiten dahingehend verständigt die
Eigenständigkeit voranzutreiben. Die derzeitige Situation sieht so aus, dass
der Kreisjugendring eine offene Stelle bei der Geschäftsführung und in der
Verwaltung hat und es daher zielführender ist, zeitnah in die Eigenständigkeit
zu gehen. Des Weiteren wurde im Zuge der Umorganisation entschieden, dass die
kommunale Jugendarbeit wieder im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung mit einer
0,5 Vollzeitstelle angesiedelt ist. Im neuen Vertrag werden die Aufgaben des
Kreisjugendringes definiert ebenso wie die Berichtspflicht, die
Personalbesetzung und die Finanzierung. Es wurde sich darauf verständigt, dass
der Kreisjugendring vorerst die Räumlichkeiten beibehält, die Miete weiterhin
direkt vom Landkreis übernommen wird. Für die weiteren Verwaltungssachkosten
und Personalkosten wird es eine Spitzabrechnung geben und der jährliche
Zuschuss wird aufgrund dieser Basis neu errechnet. Herr Gersdorf legt diesbezüglich
eine Kalkulation vor. Bezüglich des Personals wurde vereinbart, dass 1,25
Vollzeitstellen für pädagogisches Personal zur Verfügung steht und 1,5
Vollzeitstellen für die Verwaltung. Der Geschäftsführer wird laut Vorgaben des
Bayerischen Jugendringes im TVöD Entgeltgruppe 10 eingruppiert, die
Verwaltungskräfte wurden mit E 5 und
E 6
bewertet.
Neueinstellungen
werden direkt am Kreisjugendring angestellt, unbefristetes Personal bleibt
weiterhin beim Landratsamt angestellt, die Personalführung obliegt jedoch dem
Kreisjugendring. Es wird vereinbart, dass das Personal für 2020 in dieser Form
gestellt und finanziert wird, danach soll angeregt werden über die
Personalbemessung in Bayern PeB (Institut für Sozialplanung und
Organisationsentwicklung) die Prozesse im Kreisjugendring zu qualifizieren und den
Personalbedarf zu bemessen.
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt zu, dass der Kreisjugendring eigenständig wird. Der
Grundlagenvertrag wird akzeptiert. In 2020 soll eine bedarfsgerechte
Qualitätsuntersuchung und Personalbemessung stattfinden.