Die Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt teilt mit, dass für das Amtsgericht Pfaffenhofen mindestens 28 Personen für die Wahl als Jugendschöffen vorzuschlagen sind. Die genannte Zahl von 28 soll nicht wesentlich unterschritten werden, es müssen je zur Hälfte Frauen und Männer vorgeschlagen werden. Der Jugendhilfeausschuss erstellt die Vorschlagsliste, für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

 

Alle eingegangenen Bewerbungen werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, eine Vorauswahl ist unzulässig. Bei begründeten Bedenken gegen eine Bewerbung kann in der Beschlussvorlage darauf hingewiesen werden. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Voraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft, die Bewerber müssen am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Außerdem müssen die Personen im Landkreis Pfaffenhofen wohnen. In der Vorschlagsliste muss neben Anrede, Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person auch Hinweise über ihre erzieherische Befähigung vorliegen. Es ist außerdem zu vermerken, aus welchem Grund die vorgeschlagene Person das Amt eines Jugendschöffen ablehnen darf oder weswegen mit einer solchen Ablehnung nicht zu rechnen ist und ob die betreffende Person sich freiwillig zu dem Amt erboten hat.

 

Die Vorschlagsliste ist im Jugendamt eine Woche lang zur Einsicht auszulegen. Dieser Zeitpunkt ist vorher öffentlich bekannt zu machen.

 

Es gingen 62 Bewerbungen von Frauen und 28 Bewerbungen von Männern ein.

 

Frau Dürr erklärt den Ablauf der Wahl. Es sollen jeweils 14 Kandidatinnen auf der weiblichen Vorschlagsliste sowie 14 Kandidaten auf der männlichen Vorschlagsliste angekreuzt werden. Nach der Wahl werden die Stimmen der weiblichen und männlichen Personen gezählt.

 

Die Vorschlagslisten werden zur Einsicht im Jugendamt für eine Woche ausgelegt, es besteht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Nach Ende dieser Frist werden die Listen beim Amtsgericht Pfaffenhofen eingereicht. Letztendlich entscheidet dann das Gericht, wer die sieben weiblichen und die sieben männlichen Jugendschöffen sein werden.

 

Der Landrat weist darauf hin, dass nur die zehn beschließenden Mitglieder aufgefordert werden zu wählen.

Er bittet die Wähler um ihre Stimmen.

 

Herr Ruppert teilt die Vorschlagslisten für die Jugendschöffenwahl aus, so dass die beschließenden Mitglieder ihre Stimmen abgeben können.

Nach der Wahl wertet Herr Ruppert die Listen aus.

 

Am Ende der Jugendhilfeausschusssitzung wird das Wahlergebnis besprochen und anhand zweier Listen von Herrn Ruppert ausgeteilt. Jeweils mit gleichem Stimmenanteil sind 21 weibliche und 17 männliche Kandidaten gewählt worden. Herr Landrat Wolf kündigt an, dass die Listen nach der Frist zur Veröffentlichung dem Gericht weitergegeben werden. Es werden dann sieben weibliche und sieben männliche Jugendschöffen benannt.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen und Anmerkungen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die ausgewählten Personen in beiliegender Liste in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für das Kalenderjahr 2019 bis 2023 aufzunehmen.

 

 


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die ausgewählten Personen in beiliegender Liste in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für das Kalenderjahr 2019 bis 2023 aufzunehmen.

 

 


Anwesend:                                   10

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                10

Nein-Stimmen:                              0