Betreff
Top 1: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Kalenderjahre 2019 bis 2023
Vorlage
2018/2903
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Die Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt teilt mit, dass für das Amtsgericht Pfaffenhofen mindestens 28 Personen für die Wahl als Jugendschöffen vorzuschlagen sind. Die genannte Zahl von 28 soll nicht wesentlich unterschritten werden, es müssen je zur Hälfte Frauen und Männer vorgeschlagen werden. Der Jugendhilfeausschuss erstellt die Vorschlagsliste, für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

 

Alle eingegangenen Bewerbungen werden dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, eine Vorauswahl ist unzulässig. Bei begründeten Bedenken gegen eine Bewerbung kann in der Beschlussvorlage darauf hingewiesen werden. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Voraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft, die Bewerber müssen am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Außerdem müssen die Personen im Landkreis Pfaffenhofen wohnen. In der Vorschlagsliste muss neben Anrede, Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person auch Hinweise über ihre erzieherische Befähigung vorliegen. Es ist außerdem zu vermerken, aus welchem Grund die vorgeschlagene Person das Amt eines Jugendschöffen ablehnen darf oder weswegen mit einer solchen Ablehnung nicht zu rechnen ist und ob die betreffende Person sich freiwillig zu dem Amt erboten hat.

 

Die Vorschlagsliste ist im Jugendamt eine Woche lang zur Einsicht auszulegen. Dieser Zeitpunkt ist vorher öffentlich bekannt zu machen.

 

Es gingen 62 Bewerbungen von Frauen und 28 Bewerbungen von Männern ein.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die ausgewählten Personen in beiliegender Liste in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für das Kalenderjahr 2019 bis 2023 aufzunehmen.