Sachverhalt/Begründung

 

Die Regierung von Oberbayern hat als Wahltermin für die Neuwahl des Landrats, Sonntag, den 07. Mai 2017 festgelegt.

 

a)    Der Kreisausschuss hat gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG den Wahlleiter für diese Wahl sowie dessen Stellvertreter zu berufen.
Berufen werden kann der Landrat, der Stellvertreter des Landrats, einer seiner weiteren Stellvertreter, ein sonstiger Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des Landratsamtes.

 

b)    Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann der Landkreis eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen.

 

Herr Machold plädiert dafür, dass Erfrischungsgeld von 20 € auf 30 € zu erhöhen. Herr Wayand schließt sich dem Vorschlag von Herrn Machold an.

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Regierungsamtsrat Heinz Taglieber wird zum Leiter der Landratswahl und Frau Verwaltungsoberinspektorin Konstanze Erdle zur Stellvertretenden Wahlleiterin berufen.

 

Das sog. Erfrischungsgeld wird auf 20,00 € festgesetzt.

 


Herr Staudter verlässt die Sitzung vorübergehend um 14:50 Uhr.

 

Beschluss:

 

Herr Regierungsamtsrat Heinz Taglieber wird zum Leiter der Landratswahl und Frau Verwaltungsoberinspektorin Konstanze Erdle zur Stellvertretenden Wahlleiterin berufen.

 

Das sog. Erfrischungsgeld wird auf 30,00 € festgesetzt.

 


Anwesend:                                   11

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                11

Nein-Stimmen:                              0