Betreff
Berufung des Wahlleiters und Stellvertreters für die Landratswahl am 07.05.2017 sowie Festlegung des sog. Erfrischungsgeldes (B)
Vorlage
2016/2543
Aktenzeichen
60/0250
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Regierung von Oberbayern hat als Wahltermin für die Neuwahl des Landrats, Sonntag, den 07. Mai 2017 festgelegt.

 

a)    Der Kreisausschuss hat gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG den Wahlleiter für diese Wahl sowie dessen Stellvertreter zu berufen.
Berufen werden kann der Landrat, der Stellvertreter des Landrats, einer seiner weiteren Stellvertreter, ein sonstiger Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten des Landratsamtes.

 

b)    Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann der Landkreis eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Herr Regierungsamtsrat Heinz Taglieber wird zum Leiter der Landratswahl und Frau Verwaltungsoberinspektorin Konstanze Erdle zur Stellvertretenden Wahlleiterin berufen.

 

Das sog. Erfrischungsgeld wird auf 20,00 € festgesetzt.