Sachverhalt/Begründung
Die Regierung von Oberbayern hat als Wahltermin für die Neuwahl des Landrats, Sonntag, den 07. Mai 2017 festgelegt.
a) Der
Kreisausschuss hat gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG den Wahlleiter für diese Wahl
sowie dessen Stellvertreter zu berufen.
Berufen werden kann der Landrat, der Stellvertreter des Landrats, einer seiner
weiteren Stellvertreter, ein sonstiger Kreisrat oder eine Person aus dem Kreis
der Bediensteten des Landratsamtes.
b) Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann der Landkreis eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen.
Beschlussvorschlag:
Herr Regierungsamtsrat Heinz Taglieber wird zum Leiter der Landratswahl und Frau Verwaltungsoberinspektorin Konstanze Erdle zur Stellvertretenden Wahlleiterin berufen.
Das sog. Erfrischungsgeld wird auf 20,00 € festgesetzt.