Sachverhalt/Begründung

 

Während des Haushaltsjahres 2015 haben sich im Bereich des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte gem. § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €) fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der Haushaltsüberschreitungen ist gemäß § 29     Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu billigen.

 

Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:

 

 

Genehmigung

Genehmigung

Haushalt

durch Kreisausschuss

durch Kreistag

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

  83.800,00

4.631.857,39

 

 

 

Vermögenshaushalt

131.776,16

1.135.076,78

 

 

 

insgesamt

215.576,16

5.766.934,17

 

 

 

 

Durch den Kreisausschuss sind bei einer Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.

 

Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2015 bei drei Deckungsringen und einer Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im Vermögenshaushalt angefallen.

 

Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von 5.766.934,17 € nachträglich die Genehmigung.

 


Herr Simbeck, Herr Heinzlmair, Herr Vogler, Herr Röder, Herr Lachermeier und Frau Drack verlassen die Sitzung vorübergehend um 16:02 Uhr.

 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von 5.766.934,17 € nachträglich die Genehmigung.

 


Anwesend:                                   49

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                49

Nein-Stimmen:                              0