Sachverhalt/Begründung
Während des Haushaltsjahres 2015 haben sich im Bereich
des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts über- und außerplanmäßige Ausgaben
ergeben. Ein Teil dieser Ausgaben (bis zu 35.000,00 € im Einzelfall) konnte
gem. § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Landrat
genehmigt werden. Ein weiterer Teil der Mehrausgaben (bis zu 100.000,00 €)
fällt unter die Genehmigungspflicht des Kreisausschusses (§ 31 i. V. m. § 29
Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages). Der Rest der
Haushaltsüberschreitungen ist gemäß § 29
Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages durch den Kreistag zu
billigen.
Es handelt sich um folgende Mehrausgaben:
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Genehmigung |
Genehmigung |
Haushalt |
durch
Kreisausschuss |
durch Kreistag |
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€ |
€ |
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Verwaltungshaushalt |
83.800,00 |
4.631.857,39 |
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Vermögenshaushalt |
131.776,16 |
1.135.076,78 |
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insgesamt |
215.576,16 |
5.766.934,17 |
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Durch den Kreisausschuss sind bei einer
Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im
Vermögenshaushalt über- und außerplanmäßige Ausgaben zu genehmigen.
Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben, welche vom Kreistag zu
genehmigen sind, sind im Haushaltsjahr 2015 bei drei Deckungsringen und einer
Haushaltsstelle im Verwaltungshaushalt und bei zwei Haushaltsstellen im
Vermögenshaushalt angefallen.
Die Genehmigung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben kann erteilt werden, da eine entsprechende Deckung gegeben ist.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages erteilt der Kreistag zu den in einer Übersicht aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von 5.766.934,17 € nachträglich die Genehmigung.