Sachverhalt/Begründung

Beim Ausbau der Kreisstraße PAF 29 in der Ortdurchfahrt Münchsmünster wurden, wie vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) vermutet, archäologische Funde unter anderem in Form einer Natursteinmauer des früheren Klosters freigelegt.

 

Diese Mauer musste auf einer Länge von ca. 180 m für die archäologische Bestandsaufnahme und Vermessung unter archäologischer Aufsicht freigelegt und dann die Bruchsteine der Mauer bis zur notwendigen Aushubtiefe bzw. bis zum Blocksteinfundament stückweise, ebenfalls unter fachlicher  Aufsicht, abgebrochen und entsorgt werden.

 

Für diese Arbeiten wurden von der Firma Swietelsky Mehrkosten in Höhe von Brutto 61.954,57 Euro angemeldet. Diese Kosten wurden vom Ingenieurbüro Eichenseher Ingenieure nach fachtechnischer und wirtschaftlicher Prüfung freigegeben. Die Mehrkosten werden mit ca. 50 % vom Freistaat Bayern gefördert.

 

Da dieses Bodendenkmal im Bereich des Gehweges aufgedeckt wurde, kann erst nach dem Einpflegen des endgültigen Verlaufs der Mauer in einen Lageplan festgelegt werden, welchen Anteil dieser vorgenannten Kosten der Landkreis bzw. die Gemeinde Münchsmünster zu tragen haben.

 

Diese Arbeiten haben sich erst während des Baufortschrittes ergeben und konnten daher nicht im Leistungsverzeichnis vom 13.02.2015 berücksichtigt werden.

 

Um Zustimmung zu den Kostenmehrungen in Höhe von 61.954,57 Euro bedingt durch archäologische Funde wird gebeten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt Kenntnis von den zusätzlich angefallenen Bauleistungen und stimmt den Kostenmehrungen in Höhe von 61.954,57 € zu.

 

 


Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt Kenntnis von den zusätzlich angefallenen Bauleistungen und stimmt den Kostenmehrungen in Höhe von 61.954,57 € zu.

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                11

Nein-Stimmen:                              1