Genehmigung von Nachträgen (B)
Sachverhalt/Begründung
Beim Ausbau der Kreisstraße PAF 29 in der Ortdurchfahrt Münchsmünster
wurden, wie vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) vermutet,
archäologische Funde unter anderem in Form einer Natursteinmauer des früheren
Klosters freigelegt.
Diese Mauer musste auf einer Länge von ca. 180 m für die
archäologische Bestandsaufnahme und Vermessung unter archäologischer Aufsicht
freigelegt und dann die Bruchsteine der Mauer bis zur notwendigen Aushubtiefe
bzw. bis zum Blocksteinfundament stückweise, ebenfalls unter fachlicher Aufsicht, abgebrochen und entsorgt werden.
Für diese Arbeiten wurden von der Firma Swietelsky Mehrkosten
in Höhe von Brutto 61.954,57 Euro angemeldet. Diese Kosten wurden vom
Ingenieurbüro Eichenseher Ingenieure nach fachtechnischer und wirtschaftlicher
Prüfung freigegeben. Die Mehrkosten werden mit ca. 50 % vom Freistaat Bayern
gefördert.
Da dieses Bodendenkmal im Bereich des Gehweges aufgedeckt
wurde, kann erst nach dem Einpflegen des endgültigen Verlaufs der Mauer in
einen Lageplan festgelegt werden, welchen Anteil dieser vorgenannten Kosten der
Landkreis bzw. die Gemeinde Münchsmünster zu tragen haben.
Diese
Arbeiten haben sich erst während des Baufortschrittes ergeben und konnten daher
nicht im Leistungsverzeichnis vom 13.02.2015 berücksichtigt werden.
Um Zustimmung zu den Kostenmehrungen in Höhe von 61.954,57
Euro bedingt durch archäologische Funde wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt Kenntnis von den zusätzlich
angefallenen Bauleistungen und stimmt den Kostenmehrungen in Höhe von 61.954,57
€ zu.