Sachverhalt/Begründung

Bei Abwesenheit der Tagespflegeperson ist gem. § 23 Abs. 4 SGB VIII sowie zur Aufrechterhaltung der staatlichen Förderung gem. Art. 20 Nr. 2 BayKiBiG vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Ersatzbetreuung sicherzustellen und zu finanzieren. Dies beinhaltet unter anderem auch die Eingewöhnungszeit und die Kontaktpflege mit der Ersatzbetreuungsperson als qualitative Mindestgrundlage.

Für das Stadtgebiet Pfaffenhofen, die Gemeinden Hettenshausen, Ilmmünster, Reichertshausen, Scheyern, Gerolsbach, Hohenwart, Pörnbach, Rohrbach, Wolnzach, Schweitenkirchen sowie Eltern aus anderen Gemeinden, die dies wünschen, wurde mit der Großtagespflege „Ilmlauser“ eine Vereinbarung geschlossen. Die Ersatzbetreuung wird somit an einem Stützpunkt stattfinden. Die Großtagespflege „Ilmlauser“ stellt seit September 2014 vier Plätze mit einer Buchungszeit von 30 Wochenstunden für die Ersatzbetreuung zur Verfügung. Es wird eine monatliche Pauschale von 1.483,20 € gewährt. Hierbei sind die Eingewöhnungsphase und die Kontaktpflege enthalten.

 

Lt. Vereinbarung zur Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege, die zwischen der Großtagepflege „Ilmlauser“ Pfaffenhofen und dem Landkreis Pfaffenhofen geschlossen wurde, findet eine Ersatzbetreuung von 5.30 Uhr bis 19.00 Uhr statt.

 

Falls noch weitere Großtagespflegen entstehen, ist es nach Ansicht von Frau Dürr für die Gemeinden im nördlichen Landkreis empfehlenswert, diese ebenfalls für die Ersatzbetreuung zu nutzen.

 

Frau Dürr weist darauf hin, dass die Ersatzbetreuung in der Tagespflege vom Landkreis Pfaffenhofen zu tragen ist.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen und Anregungen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Ersatzbetreuung durch die Großtagespflege „Ilmlauser“ soll für das Stadtgebiet Pfaffenhofen und den Gemeinden Hettenshausen, Ilmmünster, Reichertshausen, Scheyern, Gerolsbach, Hohenwart, Pörnbach, Rohrbach, Wolnzach, Schweitenkirchen pauschal finanziert werden. Für die übrigen Gemeinden des Landkreises werden Ersatzbetreuungsmöglichkeiten durch einzelne Tagespflegepersonen gesucht. Bei der Ersatzbetreuung soll auf eine ausreichende Eingewöhnungszeit und Kontaktpflege geachtet werden.

 


Beschluss:

Die Ersatzbetreuung durch die Großtagespflege „Ilmlauser“ soll für das Stadtgebiet Pfaffenhofen und den Gemeinden Hettenshausen, Ilmmünster, Reichertshausen, Scheyern, Gerolsbach, Hohenwart, Pörnbach, Rohrbach, Wolnzach, Schweitenkirchen pauschal finanziert werden. Für die übrigen Gemeinden des Landkreises werden Ersatzbetreuungsmöglichkeiten durch einzelne Tagespflegepersonen gesucht. Bei der Ersatzbetreuung soll auf eine ausreichende Eingewöhnungszeit und Kontaktpflege geachtet werden.

 


Anwesend:                                     8

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  8

Nein-Stimmen:                              0