Betreff
TOP 6: Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege
Vorlage
2014/2089
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Bei Abwesenheit der Tagespflegeperson ist gem. § 23 Abs. 4 SGB VIII sowie zur Aufrechterhaltung der staatlichen Förderung gem. Art. 20 Nr. 2 BayKiBiG vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Ersatzbetreuung sicherzustellen und zu finanzieren. Dies beinhaltet unter anderem auch die Eingewöhnungszeit und die Kontaktpflege mit der Ersatzbetreuungsperson als qualitative Mindestgrundlage.

Für das Stadtgebiet Pfaffenhofen, die Gemeinden Hettenshausen, Ilmmünster, Reichertshausen, Scheyern, Gerolsbach, Hohenwart, Pörnbach, Rohrbach, Wolnzach, Schweitenkirchen sowie Eltern aus anderen Gemeinden, die dies wünschen, wurde mit der Großtagespflege „Ilmlauser“ eine Vereinbarung geschlossen. Die Ersatzbetreuung wird somit an einem Stützpunkt stattfinden. Die Großtagespflege „Ilmlauser“ stellt seit September 2014 vier Plätze mit einer Buchungszeit von 30 Wochenstunden für die Ersatzbetreuung zur Verfügung. Es wird eine monatliche Pauschale von 1.483,20 € gewährt. Hierbei sind die Eingewöhnungsphase und die Kontaktpflege enthalten.

 

Beschlussvorschlag:

Die Ersatzbetreuung durch die Großtagespflege „Ilmlauser“ soll für das Stadtgebiet Pfaffenhofen und den Gemeinden Hettenshausen, Ilmmünster, Reichertshausen, Scheyern, Gerolsbach, Hohenwart, Pörnbach, Rohrbach, Wolnzach, Schweitenkirchen pauschal finanziert werden. Für die übrigen Gemeinden des Landkreises werden Ersatzbetreuungsmöglichkeiten durch einzelne Tagespflegepersonen gesucht. Bei der Ersatzbetreuung soll auf eine ausreichende Eingewöhnungszeit und Kontaktpflege geachtet werden.