Sachverhalt/Begründung

 

Nach Art. 40 Abs. 1 LrkO hat der Kreistag für Wahlperiode 2014 – 2020 eine Geschäftsordnung zu erlassen. Die Geschäftsordnung muss Bestimmungen über Fristen, Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Kreistags, des Kreisausschusses und der weiteren Ausschüsse enthalten (Art. 40 Abs. 2 LkrO). Auch die Zusammensetzung der Ausschüsse ist in der Geschäftsordnung zu regeln (Art. 29 Abs. 1 Satz 2 LkrO).

 

Mit der Einladung zur Kreistagssitzung wurde der Vorschlag der Verwaltung für die neue Geschäftsordnung versandt. Der den Kreisrätinnen und Kreisräten vorgelegte Entwurf entspricht weitgehend der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Landkreistags und basiert zusätzlich auf den bisherigen Erfahrungen.

 

Die Bündnis 90/Die Grünen-Kreistagsfraktion beantragt, der Kreistag möge beschließen § 26 der Geschäftsordnung des Kreistags Pfaffenhofen an geeigneter Stelle wie folgt zu ergänzen:

„Bei Beschlüssen des Kreistags werden die Gegenstimmen in der Niederschrift namentlich protokolliert“.

 

 

Anwesend:                                   58

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                57

Nein-Stimmen:                              1

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm beschließt die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2014 – 2020.

 

Die Geschäftsordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen zu veröffentlichen. Jedem Mitglied des Kreistags ist ein Exemplar zu übersenden.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm beschließt die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2014 – 2020.

 

Die Geschäftsordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen zu veröffentlichen. Jedem Mitglied des Kreistags ist ein Exemplar zu übersenden.

 

 

 


Anwesend:                                   58

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                58

Nein-Stimmen:                              0