Betreff
Erlass einer Geschäftsordnung für den Kreistag
Vorlage
2014/1879
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Nach Art. 40 Abs. 1 LrkO hat der Kreistag für Wahlperiode 2014 – 2020 eine Geschäftsordnung zu erlassen. Die Geschäftsordnung muss Bestimmungen über Fristen, Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Kreistags, des Kreisausschusses und der weiteren Ausschüsse enthalten (Art. 40 Abs. 2 LkrO). Auch die Zusammensetzung der Ausschüsse ist in der Geschäftsordnung zu regeln (Art. 29 Abs. 1 Satz 2 LkrO).

 

Mit der Einladung zur Kreistagssitzung wurde der Vorschlag der Verwaltung für die neue Geschäftsordnung versandt. Der den Kreisrätinnen und Kreisräten vorgelegte Entwurf entspricht weitgehend der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Landkreistags und basiert zusätzlich auf den bisherigen Erfahrungen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm beschließt die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2014 – 2020.

 

Die Geschäftsordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen zu veröffentlichen. Jedem Mitglied des Kreistags ist ein Exemplar zu übersenden.