Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen ist neben den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt sowie der Stadt Ingolstadt Mitglied im Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt (nachfolgend „ZRF“). Hierbei handelt es sich um einen Pflichtverband, durch den die Landkreise und kreisfreien Gemeinden die ihnen obliegende Aufgabe der Sicherstellung des öffentlichen Rettungsdienstes und der Errichtung sowie den Betrieb einer Integrierten Leitstelle erfüllen.

 

Der ZRF übernahm ab 01. Januar 2006 den Betrieb der Rettungsleitstelle.

Die Inbetriebnahme der Integrierten Leitstelle erfolgte im Februar 2008 in angemieteten Räumen im Gebäude der Stadt Ingolstadt (Berufsfeuerwehr – Dreizehnerstr. 1).

 

Durch Aufgabenmehrungen (u.a. Digitalfunk, e-Call, Änderung der Alarmierung, IT-Sicherheit, Taktisch-Technische Betriebsstelle, Qualitätsmanagement, Ivena, Telefontechnik, Hard- und Softwareerweiterungen, Steigerung der Anrufe, Zunahme der Anzahl der Alarmierungen Feuerwehr und Rettungsdienst, Einführung Mobile Retter) war es erforderlich weitere Mitarbeiter einzustellen.

Aktuell sind 50 hauptamtliche Mitarbeiter und 20 Mitarbeiter beschäftigt.

Bereits zum Zeitpunkt des Bezugs der Räumlichkeiten für die ILS in 2008 war die zur Verfügung stehende Fläche zu klein. Durch verschiedene temporäre Anmietungen und organisatorische Festlegungen wurde in den vergangenen Jahren versucht die Raumnot zu vermindern.

 

Die unzureichende Raumsituation mündete schließlich in einem Beschluss der Verbandsversammlung, die ILS am Standort in der Berufsfeuerwehr zu erweitern. Die Verhandlungen mit der Stadt Ingolstadt waren jedoch nicht erfolgreich und in 2020 kündigte die Stadt Ingolstadt den Kooperationsvertrag mit dem ZRF (Einbeziehung von Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr).

Mit einer Übergangsregelung (bis 31. Dezember 2021) wurde dem ZRF Gelegenheit gegeben, den durch diese Kündigung entstandenen Mitarbeiter-Mehrbedarf mit Neueinstellungen aufzufangen.

 

In der Verbandsversammlung am 10. März 2021 wurde der Beschluss gefasst ein geeignetes Grundstück für einen Neubau der ILS zu finden. Ein Grundstück in Wettstetten erhielt den Zuschlag. Der Kauf des Grundstücks und die Errichtung des Neubaus der ILS wurde in der Verbandsversammlung am 15. November 2022 beschlossen. In der Haushaltssatzung 2023 wurde eine Verpflichtungsermächtigung für diesen Neubau festgesetzt.

In einem Vergabeverfahren wurde ein Generalplaner und ein IT-Fachplaner in einem europaweiten Verfahren ausgeschrieben. Im Verfahren wurden die Kosten des Neubaus auf ca. 19 Mio. € angesetzt (Kostenschätzung vom 11. August 2023).

 

Die Verbandsversammlung beschloss in der Sitzung am 28. November 2023 die Vergabe der Planungsleistungen an den Generalplaner Fa. Kplan, Abensberg und die IT -Planungsleistungen an die Fa. Rücker & Schinderle, München. Zunächst wurden die Leistungsphasen eins und zwei beauftragt.

 

In der Haushaltssatzung 2024 wurde deshalb eine Kreditaufnahme in Höhe von 2 Mio. € und Verpflichtungsermächtigungen von 16 Mio. € festgelegt. Die Haushaltssatzung mit Anlagen wurde von der Regierung von Oberbayern (Rechtsaufsichtsbehörde) genehmigt.

 

In der ersten Kostenschätzung der Fachplaner vom Februar 2024 wurden die Gesamtkosten mit ca. 28 Mio. € beziffert.  Der Baukörper wurde deshalb um ca. 10 % auf 2.885 m³ verringert. Diese Reduzierung wirkte sich jedoch nicht auf die Baukosten aus. In der nächsten Kostenschätzung vom Mai 2024 wurden wiederum die Gesamtkosten mit ca. 28 Mio. € kalkuliert. Nach einer weiteren detaillierten Überprüfung der Kosten konnte in einer weiteren Schätzung die Summe auf ca. 23,74 Mio. € reduziert werden. Nach Aussagen der Fachplaner werden sich bei der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung nur unwesentliche Veränderungen bei den Kosten ergeben.

Kürzlich konnte nun eine fundierte Kostenberechnung vorgelegt werden. Demnach belaufen sich die Kosten für den Neubau auf insgesamt ca. 23,3 Mio. €.

 

In Besprechungen mit den Kämmerern der Kreisverwaltungsbehörden wurde die Empfehlung ausgesprochen die Kosten des Neubaus der Integrierten Leitstelle vollständig mit Fremdkapital zu finanzieren.

 

Der auf Basis der letzten Kostenschätzung erstellte Mittelabflussplan sieht eine Rest-Finanzierung von 20,8 Mio. € vor.

Im Jahr 2025 soll ein Darlehen in Höhe von 5,0 Mio. Euro bei dem günstigsten Anbieter aufgenommen werden. Im Jahr 2026 sieht der Finanzplan eine Kreditaufnahme in Höhe von 11,5 Mio. Euro vor. Für das Jahr 2027 sind weitere 4,0 Mio. Euro geplant.

 

Die Verbandsversammlung soll in ihrer Sitzung am 04.12.2024 nun unter anderem über die Haushaltssatzung 2025 mit Anlagen ein Beschluss fassen und somit die Finanzierung der neuen Integrierten Leitstelle festlegen.

 

Im Entwurf des Haushalts 2025 ist eine Gesamtumlage für den ZRF mit der ILS in Höhe von

3.528.000 € geplant.

Der Anteil des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm beträgt dabei 914.523,73 €.

 

In der beigefügten Anlage ist ein Beispiel für eine mögliche Kostenbelastung für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm dargestellt.

 

Bezüglich des Finanzplans des ZRF ist darauf hinzuweisen, dass dieser in den einzelnen Jahren von 2026 bis einschließlich 2028 entgegen § 24 Abs. 4 KommHV-Kameralistik nicht ausgeglichen ist. Bei dieser Sollvorschrift handelt es sich um eine rechtliche Verpflichtung, von der nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Es wird von Seiten des Landkreises Pfaffenhofen daher empfohlen in der Verbandsversammlung des ZRF am 04.12.2024 nur einen Beschluss über den Haushaltsplan 2025 zu fassen, jedoch nicht über den Finanzplan und das Investitionsprogramm. Diese bedürfen für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung der Überarbeitung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung nebst Anlagen zur Kenntnis.

Der Vorgehensweise zur Finanzierung des Neubaus der Integrierten Leitstelle gemäß den Festsetzungen im Haushaltsplan 2025 sowie in der vorläufigen mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 des Zweckverbandes ZRF (Anteil Landkreis Pfaffenhofen ca. 26 %) wird vorbehaltlich der nachträglichen Überarbeitung des Finanzplans mit dem Ziel der Ausgeglichenheit zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Haushaltssatzung 2025 des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung nebst Anlagen zur Kenntnis.

Der Vorgehensweise zur Finanzierung des Neubaus der Integrierten Leitstelle gemäß den Festsetzungen im Haushaltsplan 2025 sowie in der vorläufigen mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 des Zweckverbandes ZRF (Anteil Landkreis Pfaffenhofen ca. 26 %) wird vorbehaltlich der nachträglichen Überarbeitung des Finanzplans mit dem Ziel der Ausgeglichenheit zugestimmt.

 


Anwesend:                                   10

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                10                    

Nein-Stimmen:                              0