Betreff
Kündigung der Schulbuslinie Ma 3 von Zuchering und Unterbrunnenreuth zur Staatl. Realschule Manching
Vorlage
2010/0981
Aktenzeichen
Schülerbeförderung
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 17.04.1989 wurde festgelegt, dass die Kosten für die Schulbuslinie Ma 3 von Zuchering und Unterbrunnenreuth zur Staatl. Realschule Manching im Rahmen der freiwilligen Schülerbeförderung zur Stärkung des Schulstandortes übernommen werden. Bereits im März 2005 war von Seiten des Landkreises beabsichtigt, die Schüler, welche ab dem Schuljahr 2005/2006 aus Zuchering neu in die Realschule Manching eintreten, nicht mehr mit dem Schulbus des Landkreises zu befördern. Für Schüler, die bereits an der Staatl. Realschule Manching waren, sollte sich jedoch nichts ändern. Mit dem damaligen Elternbeirat sowie der Schulleitung der Staatl. Realschule Manching wurde letztendlich vereinbart, den Bus noch weitere 5 Jahre laufen zu lassen. Eine entsprechende Zusatzerklärung bezüglich der Laufzeit des Schulbusses wurde von den Eltern bei Anmeldung ihrer Kinder insoweit unterzeichnet und ist damit allen Beteiligten bekannt.

 

Neu eintretende Schüler haben nach wie vor die Möglichkeit, mit den Linien 44 und 16 der INVG nach Manching zu fahren, allerdings mit einer längeren Fahrtstrecke über das Schulzentrum Ochsenschlacht.

 

Die Netto-Schulbuskosten der Linie Ma 3 für das laufende Schuljahr 2009/2010 summieren sich auf rd. 13.800 €. Die Schülerzahl der Realschule Manching hat mit rd. 990 Schülern im laufenden Schuljahr einen Höchststand erreicht.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Schulbuslinie Ma 3 von Zuchering und Unterbrunnenreuth zur Staatl. Realschule Manching wird zum Ende des Schuljahres 2009/2010 gekündigt.