Betreff
Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH;
Gesellschafterversammlung vom 25.09.2024 (B)
Vorlage
2024/4647
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Digitales Gründerzentrum der Region Ingolstadt GmbH (DGZ GmbH) kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der DGZ GmbH vorliegt, nichts.

 

Der Stellvertreter des Landrats, Herr Karl Huber hat in der Gesellschafterversammlung der DGZ GmbH am 25.09.2024 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

1.    Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wird festgestellt; der Lagebericht wird genehmigt.

 

2.    Der Jahresverlust des Geschäftsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 in Höhe von 662.927,07 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Unterdeckung bei brigkAir von 108.000,00 Euro soll aus den Rücklagen gedeckt werden.

 

3.    Dem Geschäftsführer Dr. Franz Glatz wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

 

4.    Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Das einzelne Aufsichtsratsmitglied nimmt an der Beratung und Abstimmung hinsichtlich seiner eigenen Person nicht teil.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

Der Beschlussfassung von Herrn Karl Huber, Stellvertreter des Landrats, in der Gesellschafterversammlung der Digitalen Gründerzentrum GmbH am 25.09.2024 wird zugestimmt.