Betreff
Beschluss über die Umsetzung eines „50:50-Taxis“ im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2024/4606
Aktenzeichen
8510.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Am 16.07.2018 wurde im Kreistag beschlossen, für Taxifahrten von jungen Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren (Definition „junger Mensch“ i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) in den
Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag und von Tagen vor
gesetzlichen Feiertagen auf den folgenden Feiertag im Zeitraum von 18 Uhr bis 6 Uhr des
Folgetages, die ihren Start- und Endpunkt innerhalb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm
haben, ein sog. „50:50-Taxi“ einzuführen. Beim „50:50-Taxi“ handelt es sich um die
Bezuschussung solcher Taxifahrten in Höhe von 50 % des Fahrpreises als freiwillige Leistung des Landkreises.
Eine Umsetzung des Beschlusses vom 16.07.2018 erfolgte in der Folgezeit nicht.

 

Der Jugendkreistag des Landkreises Pfaffenhofen hat in der Sitzung vom 01.03.2023 den
Beschluss gefasst, an den Kreistag einen Antrag auf Ausweitung des „50:50-Taxis“ auf die
gesamte Region 10 zu stellen. Im Rahmen eines Quartalstreffens mit den Landräten der
Landkreise Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt hat Herr Landrat Gürtner dieses Thema angesprochen. Dabei stellte sich heraus, dass es zwar im Landkreis Eichstätt ein „50:50-Taxi-Modell“ gibt, jedoch weder die Stadt
Ingolstadt noch der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen das „50:50-Taxi“ einführen werden. Damit ist eine Einführung eines „50:50-Taxis“ für die Region 10 nicht möglich. Dennoch hat der Kreistag den Wunsch geäußert, im Landkreis Pfaffenhofen ein „50:50-Taxi“ einzuführen, das auch benachbarte Ziele außerhalb des Landkreises miteinbezieht.

 

Unter diesen Rahmenbedingungen hat die Verwaltung die Konzeption für ein „50:50-Taxi“ überarbeitet und auf die Möglichkeit, auf die Einführung einer App aus Kostengründen zu
verzichten, geprüft.

 

 

Voraussetzungen/Nutzerkreis:

Vor der erstmaligen Nutzung des „50:50-Taxi“ durch berechtigte Jugendliche/junge Erwachsene (vgl. erster Absatz) müssen diese, bei Verzicht auf eine App, einen Antrag auf einen
Berechtigungsausweis (siehe Anlage 1) beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm stellen; die
Erhebung einer Bearbeitungsgebühr wäre zu prüfen. Nur zusammen mit diesem Nachweis
sowie dem Personalausweis/Reisepass kann bei einem teilnehmenden Taxi-Unternehmen (Firmensitz muss im Landkreis Pfaffenhofen sein) eine „50:50-Taxi-Fahrt“ gebucht werden.

Für die Bearbeitung der gestellten Anträge sowie die Erstellung des Berechtigungsausweises entstehen sowohl Personal-, wie auch Materialkosten.

 

Bedingungen:

Der Fahrtbeginn oder das Fahrtende muss innerhalb des Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegen.

Der Höchstbetrag der Bezuschussung pro Fahrt sollte bei 50 Euro (d. h. Gesamtpreis 100 Euro) liegen.

Darüber hinaus gehende Fahrtkosten (Maximalbetrag wird überstiegen) sind zu 100% von den Fahrgästen selbst zu tragen. Beispiel: Fahrtkosten 120 Euro – damit zahlt Fahrgast 70 Euro, Zuschuss durch den Landkreis beträgt 50 Euro.

 

Abrechnung mit dem Taxi-Unternehmen:

Es wird ein Abrechnungsblatt (siehe Anlage 2) eingeführt, in dem vom Taxifahrer die Daten der jeweiligen Fahrt und der Fahrgäste eingetragen werden. Am Ende jeden Monats muss jedes teilnehmende Taxi-Unternehmen das Abrechnungsblatt beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm einreichen und erhält, nach Prüfung der Angaben (v. a. Abgleich mit Verzeichnis der
Berechtigten), den durch den Landkreis zu tragenden Anteil der Kosten für die Taxifahrten.
Es ist zu beachten, dass hierbei ein Dokumentations- und Abrechnungsaufwand auf Seiten der Taxi-Unternehmen entsteht.

 

Einführungstermin:

Als Starttermin für das „50:50-Taxi“ des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm kann frühestens der 01.12.2024 ins Auge gefasst werden, da zuvor die organisatorischen und vertraglichen
Voraussetzungen geschaffen werden müssen.

 

Kostenabschätzung:
Auf Basis von Erfahrungswerten anderer Landkreise werden die Kosten für den Landkreis
Pfaffenhofen a.d.Ilm bei einem landkreisüberschreitenden „50:50-Taxi“ auf 5.000 bis 10.000 Euro im Jahr geschätzt. Zusätzlich wären Werbungskosten in Höhe von ca. 2.000 Euro pro Jahr
anzusetzen (in der Startphase ggf. mehr).

Nach Rücksprache mit anderen Landkreisen, die bereits ein „50:50-Taxi“ eingeführt haben, werden in einem Jahr bis zu 900 geförderte Fahrten (bei ca. 3.000 Fahrgästen) durchgeführt. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass in den befragten Landkreisen weniger
Taxiunternehmer niedergelassen sind als im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.

 

Stellungnahme des Taxigewerbes:

Bei einer vor Kurzem durchgeführten Abfrage äußerte sich die Mehrheit der Unternehmen durchaus aufgeschlossen gegenüber der Einführung eines „50:50-Taxis“, gab aber zu
bedenken, dass die Prüfung der Berechtigungen sowie die Abrechnung der Fahrten bei ihnen einen spürbaren Mehraufwand verursachen wird. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die Berechtigungsausweise gegenüber einer App-Registrierung weniger Sicherheit bieten, wodurch sich Risiken für die Unternehmer (Diskussion mit Fahrgästen, nicht erstattete Fahrtkosten)
ergeben.

 

Einschätzung der Verwaltung:

Die Abrechnung der geförderten Taxifahrten – bei Verzicht auf eine App – stellt sowohl für die Taxi-Unternehmer als auch für das Landratsamt Pfaffenhofen einen hohen
Verwaltungsaufwand dar; ggf. müsste hierfür im SG 64 das entsprechende Stellenkontingent erhöht werden.
Zudem besteht die Gefahr, dass gefälschte Berechtigungsausweise in Umlauf gebracht werden, wodurch den Unternehmen die Kostendifferenz nicht erstattet würde.

Bei der Einführung einer App wäre sowohl die Kontrolle der berechtigten Fahrgäste, als auch die Abrechnung einfacher. Allerdings liegen die einmaligen Kosten hierfür zwischen 30.000 und 40.000 Euro und die jährlichen App-Betriebskosten bei ca. 15.000 Euro. Die Einführung einer App wurde aufgrund der hohen Kosten, die in keiner Relation zum Nutzen stehen, verworfen.

 

Daher wird empfohlen, den Beschluss des Kreistags vom 16.07.2018 zur Einführung eines „50:50-Taxis“ aufzuheben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag hebt den Beschluss des Kreistags vom 16.07.2018 bezüglich der Umsetzung eines „50:50-Taxis“ auf.