Sachverhalt/Begründung
Am 16.07.2018 wurde
im Kreistag beschlossen, für Taxifahrten von jungen Menschen im Alter von 16
bis 26 Jahren (Definition „junger Mensch“ i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII)
in den
Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag und von Tagen vor
gesetzlichen Feiertagen auf den folgenden Feiertag im Zeitraum von 18 Uhr bis 6
Uhr des
Folgetages, die ihren Start- und Endpunkt innerhalb des Landkreises
Pfaffenhofen a. d. Ilm
haben, ein sog. „50:50-Taxi“ einzuführen. Beim „50:50-Taxi“ handelt es sich um
die
Bezuschussung solcher Taxifahrten in Höhe von 50 % des Fahrpreises als
freiwillige Leistung des Landkreises. Eine
Umsetzung des Beschlusses vom 16.07.2018
erfolgte in der Folgezeit nicht.
Der Jugendkreistag
des Landkreises Pfaffenhofen hat in der Sitzung vom 01.03.2023 den
Beschluss gefasst, an den Kreistag einen Antrag auf Ausweitung des „50:50-Taxis“
auf die
gesamte Region 10 zu stellen. Im Rahmen eines Quartalstreffens mit den
Landräten der
Landkreise Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt sowie dem Oberbürgermeister der
Stadt Ingolstadt hat Herr Landrat Gürtner dieses Thema angesprochen. Dabei
stellte sich heraus, dass es zwar im Landkreis Eichstätt ein „50:50-Taxi-Modell“
gibt, jedoch weder die Stadt
Ingolstadt noch der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen das „50:50-Taxi“ einführen
werden. Damit ist eine Einführung eines „50:50-Taxis“ für die Region 10 nicht
möglich. Dennoch hat der Kreistag den Wunsch geäußert, im Landkreis
Pfaffenhofen ein „50:50-Taxi“ einzuführen, das auch benachbarte Ziele außerhalb
des Landkreises miteinbezieht.
Unter diesen Rahmenbedingungen hat die Verwaltung die Konzeption für
ein „50:50-Taxi“ überarbeitet und auf die Möglichkeit, auf die Einführung einer
App aus Kostengründen zu
verzichten, geprüft.
Voraussetzungen/Nutzerkreis:
Vor der erstmaligen
Nutzung des „50:50-Taxi“ durch berechtigte Jugendliche/junge Erwachsene (vgl.
erster Absatz) müssen diese, bei Verzicht auf eine App, einen Antrag auf einen
Berechtigungsausweis (siehe Anlage 1) beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
stellen; die
Erhebung einer Bearbeitungsgebühr wäre zu prüfen. Nur zusammen mit diesem
Nachweis
sowie dem Personalausweis/Reisepass kann bei einem teilnehmenden Taxi-Unternehmen
(Firmensitz muss im Landkreis Pfaffenhofen sein) eine „50:50-Taxi-Fahrt“
gebucht werden.
Für die Bearbeitung
der gestellten Anträge sowie die Erstellung des Berechtigungsausweises
entstehen sowohl Personal-, wie auch Materialkosten.
Bedingungen:
Der Fahrtbeginn oder
das Fahrtende muss innerhalb des Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegen.
Der Höchstbetrag der
Bezuschussung pro Fahrt sollte bei 50 Euro (d. h. Gesamtpreis 100 Euro) liegen.
Darüber hinaus
gehende Fahrtkosten (Maximalbetrag wird überstiegen) sind zu 100% von den
Fahrgästen selbst zu tragen. Beispiel: Fahrtkosten 120 Euro – damit zahlt
Fahrgast 70 Euro, Zuschuss durch den Landkreis beträgt 50 Euro.
Abrechnung mit dem
Taxi-Unternehmen:
Es wird ein
Abrechnungsblatt (siehe Anlage 2) eingeführt, in dem vom Taxifahrer die Daten
der jeweiligen Fahrt und der Fahrgäste eingetragen werden. Am Ende jeden Monats
muss jedes teilnehmende Taxi-Unternehmen das Abrechnungsblatt beim Landratsamt
Pfaffenhofen a.d.Ilm einreichen und erhält, nach Prüfung der Angaben (v. a.
Abgleich mit Verzeichnis der
Berechtigten), den durch den Landkreis zu tragenden Anteil der Kosten für die
Taxifahrten.
Es ist zu beachten, dass hierbei ein Dokumentations- und Abrechnungsaufwand auf
Seiten der Taxi-Unternehmen entsteht.
Einführungstermin:
Als Starttermin für
das „50:50-Taxi“ des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm kann frühestens der
01.12.2024 ins Auge gefasst werden, da zuvor die organisatorischen und
vertraglichen
Voraussetzungen geschaffen werden müssen.
Kostenabschätzung:
Auf Basis von Erfahrungswerten anderer Landkreise werden die Kosten für den
Landkreis
Pfaffenhofen a.d.Ilm bei einem landkreisüberschreitenden „50:50-Taxi“ auf 5.000
bis 10.000 Euro im Jahr geschätzt. Zusätzlich wären Werbungskosten in Höhe von
ca. 2.000 Euro pro Jahr
anzusetzen (in der Startphase ggf. mehr).
Nach Rücksprache mit
anderen Landkreisen, die bereits ein „50:50-Taxi“ eingeführt haben, werden in
einem Jahr bis zu 900 geförderte Fahrten (bei ca. 3.000 Fahrgästen)
durchgeführt. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass in den befragten
Landkreisen weniger
Taxiunternehmer niedergelassen sind als im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.
Stellungnahme des
Taxigewerbes:
Bei einer vor Kurzem
durchgeführten Abfrage äußerte sich die Mehrheit der Unternehmen durchaus
aufgeschlossen gegenüber der Einführung eines „50:50-Taxis“, gab aber zu
bedenken, dass die Prüfung der Berechtigungen sowie die Abrechnung der Fahrten
bei ihnen einen spürbaren Mehraufwand verursachen wird. Zudem wurde darauf
hingewiesen, dass die Berechtigungsausweise gegenüber einer App-Registrierung
weniger Sicherheit bieten, wodurch sich Risiken für die Unternehmer (Diskussion
mit Fahrgästen, nicht erstattete Fahrtkosten)
ergeben.
Einschätzung der
Verwaltung:
Die Abrechnung der
geförderten Taxifahrten – bei Verzicht auf eine App – stellt sowohl für die
Taxi-Unternehmer als auch für das Landratsamt Pfaffenhofen einen hohen
Verwaltungsaufwand dar; ggf. müsste hierfür im SG 64 das entsprechende
Stellenkontingent erhöht werden.
Zudem besteht die Gefahr, dass gefälschte Berechtigungsausweise in Umlauf
gebracht werden, wodurch den Unternehmen die Kostendifferenz nicht erstattet
würde.
Bei der Einführung
einer App wäre sowohl die Kontrolle der berechtigten Fahrgäste, als auch die
Abrechnung einfacher. Allerdings liegen die einmaligen Kosten hierfür zwischen
30.000 und 40.000 Euro und die jährlichen App-Betriebskosten bei ca. 15.000
Euro. Die Einführung einer App wurde aufgrund der hohen Kosten, die in keiner
Relation zum Nutzen stehen, verworfen.
Daher wird
empfohlen, den Beschluss des Kreistags vom 16.07.2018 zur Einführung eines
„50:50-Taxis“ aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag hebt den Beschluss des Kreistags vom 16.07.2018 bezüglich der Umsetzung eines „50:50-Taxis“ auf.