Sachverhalt/Begründung
I. Antrag der CSU-Fraktion vom 08. April 2024
Die CSU-Fraktion und der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung MdL Karl Straub beantragen die Auslobung eines Integrationspreises für den Landkreis Pfaffenhofen sowie eine jährlich stattfindende Einbürgerungsfeier.
Mit diesem Preis sollen Ehrenamtliche gewürdigt werden und im Rahmen der Einbürgerungsfeier sollen neu Eingebürgerte willkommen geheißen werden.
II. Vorschlag
zum weiteren Vorgehen
Preis:
Im Haushalt sind noch Mittel i.H.v. 1.500 € verfügbar, die als Preis(e) zur Verfügung gestellt werden können.
Das bestehende Gremium des Integrationsbeirates soll die Kriterien für die Vergabe des Preises festlegen und als Jury fungieren. Die Verleihung kann dann im Rahmen der Ehrenamtsfeier erfolgen.
Ab 2025 kann der Integrationspreis in einem Sozialpreis integriert werden. Die Verwaltung wird beauftragt bis zum Jahresende einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten.
Für die Verleihung des Preises ab 2025 müssten Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Der Sozialpreis des Landkreises Pfaffenhofen wäre eine jährliche Auszeichnung, die an Einzelpersonen, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Initiativen verliehen wird, die durch ihre Tätigkeiten und Projekte einen bedeutenden Beitrag zur sozialen Entwicklung und zum Zusammenhalt in unserer Region leisten. Der Preis soll nicht nur Anerkennung und Wertschätzung ausdrücken, sondern auch als Motivation dienen, um weitere soziale Projekte und Engagements anzuregen.
Mögliche Entscheidungskriterien zur
Vergabe des Sozialpreises als Diskussionsgrundlage
Um eine faire und transparente Vergabe des Sozialpreises zu gewährleisten, könnten die folgenden Kriterien herangezogen werden:
1. Nachhaltigkeit und Langfristigkeit des
Engagements:
Projekte und Initiativen sollten langfristig angelegt sein und nachhaltige Auswirkungen auf die Gemeinschaft haben. Kurzfristige oder einmalige Aktionen sind weniger förderungswürdig als langfristige und kontinuierliche Projekte.
2. Innovationsgrad und Kreativität:
Besondere Berücksichtigung finden innovative und kreative Ansätze, die neue Wege im sozialen Engagement aufzeigen und damit als Vorbild dienen können.
3. Breite der Zielgruppe und
gesellschaftlicher Wirksamkeit:
Die Projekte sollten möglichst viele Menschen erreichen und einen positiven Einfluss auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen haben. Eine breite Zielgruppe erhöht die Chancen auf eine Auszeichnung.
4. Partizipation und Einbeziehung der
Gemeinschaft:
Die Einbindung und aktive Mitgestaltung der Gemeinschaft ist ein wesentliches Kriterium. Projekte, die die Teilhabe und Mitbestimmung fördern, sind besonders preiswürdig.
5. Vorbildfunktion und
Multiplikator-Effekt:
Aktivitäten, die durch ihre Vorbildfunktion weitere Initiativen anstoßen oder zur Nachahmung anregen, sind besonders wertvoll und sollen hervorgehoben werden.
6. Kooperation und Netzwerkbildung:
Projekte, die durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure, wie Vereine, Schulen, Unternehmen und andere Organisationen, getragen werden, sind besonders förderungswürdig. Kooperationen stärken den sozialen Zusammenhalt und vernetzen die Akteure innerhalb der Gemeinschaft.
Vergabeverfahren
1. Nominierung:
Vorschläge für den Sozialpreis können durch Einzelpersonen, Organisationen oder durch Mitglieder des Kreistags eingereicht werden. Die Nominierungsphase läuft über einen festgelegten Zeitraum, in dem Bewerbungen und Vorschläge gesammelt werden.
2. Auswahlkommission:
Das bestehende Gremium des Integrationsbeirates soll als Jury fungieren.
3. Preisverleihung:
Die Preisverleihung findet im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung statt, bei der die Preisträger öffentlich gewürdigt werden. Hierbei werden die ausgezeichneten Projekte vorgestellt und ihre Initiatoren geehrt.
4. Öffentlichkeitsarbeit:
Die Bekanntmachung und Darstellung der ausgezeichneten Projekte in den Medien und auf den Kommunikationskanälen des Kreises soll zur Nachahmung anregen und die Öffentlichkeit für das Thema soziales Engagement sensibilisieren.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
beschließt:
1.
Der Kreistag
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen
Vorgehensweise für die Verleihung eines Integrationspreises zu.
2.
Ab 2025
soll der Integrationspreis in einen Sozialpreis integriert werden. Die
Verwaltung erarbeitet dazu bis
Jahresende Vorschläge und legt diese dem Kreistag zur Entscheidung vor.
3. Die Auslobung und Entscheidung über die Verleihung eines Integrationspreises wird dem Integrationsbeirat übertragen.
4. Der Integrationspreis soll jährlich verliehen werden. Haushaltsmittel sind daher i.H.v. jährlich 1.500 € zur Verfügung zu stellen.