Änderung der Zweckverbandssatzung (B)
Sachverhalt/Begründung
In der Verbandsversammlung vom 20.03.2024 wurde die Änderung des § 16 der Verbandssatzung beschlossen.
Bei der überörtlichen Prüfung des Zweckverbandes durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurde empfohlen die Satzung hinsichtlich der anzuwendenden kommunalen Haushaltsverordnung zu ergänzen.
Dem § 16 wird nachfolgender Satz 2 neu angefügt:
„Für die Haushaltswirtschaft des Zweckverbandes wird die KommHV-Kameralistik angewandt.“
Der Änderung des § 16 der Zweckverbandssatzung soll die Zustimmung erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Kreisausschusses:
Der Änderung des § 16 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt gemäß des Sachvortrags wird zugestimmt.