Betreff
TOP 3: Jahresplanung 2023 für den Bereich erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Vorlage
2023/4254
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sind im SGB VIII geregelt. Der Aufgabenumfang und die zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht gesetzlich geregelt, der Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet nach seiner Leistungsfähigkeit und nach pflichtgemäßem Ermessen. Am 09.07.2001 wurde durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses das Konzept einer ganzheitlichen Suchtprävention verabschiedet.

 

2022 mussten geplante Projekte und Aktionen aufgrund von Corona ausfallen oder verschoben werden, jedoch konnten Onlineveranstaltungen für Eltern angeboten werden. Besonders zu folgenden Themen:

 

-      Grundkurs Smart-Phone

-      Whatsapp

-      Instagram und Snapchat

-      TikTok und youtube

-      Fake News

-      Hate Speech

-      Mobbing

-      Computerspiele

 

Hier wurden insgesamt 23 Fortbildungsmodule angeboten, die Anmeldungen beliefen sich auf ca. 3000 Personen.

 

Weiterer Schwerpunkt im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz lag 2022 auf den Bereich Mobbing. Hier wurden Vorträge für Lehrkräfte, Eltern, zukünftige Dorfhelferinnen und Hortleiterinnen im Landkreis Pfaffenhofen angeboten. Mit dem Projekt „Sicherer Einstieg in das Internet“ konnten 15 vierte Klassen der Grundschulen in Zusammenarbeit mit dem Medienbeauftragten des Schulamtes erreicht werden.

 

Für den Bereich erzieherischen Kinder- und Jugendschutz soll auch im Haushalt 2023 ein Budget von 20.000 € hinterlegt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufstellung des Haushaltes im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie den Ausgaben der kommunalen Jugendpflege für das Jahr 2023 zu. Dem Kreistag wird empfohlen, den Betrag in Höhe von 20.000 € im Kreishaushalt einzustellen.