Betreff
TOP 1: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Kalenderjahre 2024 - 2028
Vorlage
2023/4252
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das Landgericht Ingolstadt teilt mit, dass für das Amtsgericht Pfaffenhofen mindestens 68 Personen für die Wahl als Jugendschöffen vorzuschlagen sind.

 

Die genannte Zahl von 68 soll nicht wesentlich unterschritten oder überschritten werden. Es müssen je zur Hälfte Frauen und Männer vorgeschlagen werden. Der Jugendhilfeausschuss erstellt die Vorschlagsliste, für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

 

Alle eingegangenen Bewerbungen werden den Jugendhilfeausschuss vorgelegt, eine Vorauswahl ist unzulässig. Bei begründeten Bedenken gegen eine Bewerbung kann in der Beschlussvorlage darauf hingewiesen werden. Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Voraussetzung ist deutsche Staatsbürgerschaft, die Bewerber müssen am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Des Weiteren müssen die Personen im Landkreis Pfaffenhofen wohnen. In der Vorschlagsliste muss neben Anrede, Geburtsname, Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person auch Hinweise über ihre erzieherische Befähigung vorliegen.

 

Es gingen 58 Bewerbungen von Frauen und 57 Bewerbungen von Männern ein.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses müssen für die Vorschlagsliste 34 männliche Bewerber und 34 weibliche Bewerberinnen wählen.

 

Die Vorschlagsliste ist im Jugendamt eine Woche zur Einsicht auszulegen. Dieser Zeitpunkt ist vorher öffentlich bekanntzugeben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die ausgewählten Personen der beiliegenden Liste in die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Kalenderjahre 2024 – 2028 aufzunehmen.