Betreff
Generalsanierung Landratsamt Pfaffenhofen;
Vergleichsbeschluss Fassadenarbeiten (B)
Vorlage
2023/4241
Aktenzeichen
621-241
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Ausschreibung für Vollwärmeschutzarbeiten BA III erfolgte gemäß VOB im offenen Vergabeverfahren. Mindestbietender nach Eröffnung und rechnerischer Prüfung aller abgegebenen Angebote war die Firma ERSA Bau GmbH, 90441 Nürnberg. Am 27.07.2016 erfolgte mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses die Beauftragung mit einer Auftragssumme in Höhe von 173.882,43 €.

Im Zeitraum der Auftragserfüllung ergaben sich mehrere zusätzliche Leistungsanforderungen, die zum Zeitpunkt der LV Erstellung nicht bekannt waren.

Zusätzlich traten auch Bauzeitenstörungen durch die bereits seit 2019 insolvente Firma Hackenbuchner Fassadenbau GmbH auf, die den Auftrag für die Fassaden- und Sonnenschutzarbeiten BA III erhielt.

Im Zuge der gestellten 8. Abschlagszahlung wurde der Firma Ersa Bau GmbH angetragen, für die erbrachten zusätzlichen Mehrleistungen prüfbare Nachtragsstellungen zu erbringen. Leider waren beigelegte Nachträge nicht prüfbar und konnten somit nicht zur Beauftragung empfohlen werden.

Am 25.09.2018 wurde von der Firma ERSA Bau GmbH die Schlussrechnung für die erbrachten Leistungen Vollwärmeschutz BA III gestellt.

Die Prüfung der Schlussrechnung erfolgte auf Basis der vorliegenden prüfbaren Unterlagen mit den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen. Hier wurde der Firma ERSA Bau GmbH die Möglichkeit angeboten, erklärende Unterlagen für die Prüfung der Schlussrechnung bis 09.11.2018 nachzureichen. Diesem Angebot ist die Firma ERSA Bau GmbH nicht nachgekommen. In Gegenzug wurde über deren Rechtsbeistand eine Zahlungsfrist bis 22.11.2018 eingeräumt.

In Absprache mit dem Architekturbüro Köhler + beratende Ingenieure sowie der beauftragten Projektsteuerung Ingenieurbüro Eichenseher und der Firma ERSA Bau GmbH, wurde am 05.12.2018 vereinbart, ein Sachverständigenbüro mit der Prüfung der Aufmaßprotokolle zu beauftragen.

Nach Eingang des Gutachtens vom 25.02.2019 des Sachverständigenbüros Metzger erfolgte eine Nachprüfung der Schlussrechnung unter Berücksichtigung sämtlicher gestellter Nachtragsangebote.

Die vom Architekturbüro Köhler Architekten geprüften Nachträge 1 - 3 und 5 wurden am 15.05.2019 dem Bau- und Vergabeausschuss vorgelegt und beschlossen. Hierbei erhöhte sich die Auftragssumme um 47.035,64 € auf einen Gesamtauftragswert von 220.918,07 €.

Die Nachträge 4 sowie 6 waren zu diesem Zeitpunkt erneut aufgrund unzureichender Angaben nicht abschließend prüfbar.

In der am 25.09.2018 gestellten Schlussrechnung wird eine Rechnungsendsumme in Höhe von 288.080,76 € gefordert.

Mit Auszahlung der 1. Nachberechnung zur Schlussrechnung vom 25.09.2018 sowie Gewährleistungseinbehalt gegen Bürgschaft ergingen bis 22.05.2019 Zahlungen in Höhe von 206.571,87 € an die Firma ERSA Bau GmbH.

Am 11.05.2022 wurde dem Landkreis Pfaffenhofen vom Landgericht Ingolstadt eine Ladung zur Güteverhandlung in Sachen ERSA Bau GmbH ./. Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm zugestellt.

Am 09.03.2023 fand der Termin zur Güteverhandlung vor dem Landgericht Ingolstadt statt.

Der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm wurde durch die Rechtanwaltskanzlei TOPJUS Fr. RA Angela Oblinger-Grauvogl vertreten.

Auf Basis der vorgelegten Unterlagen erging auf Anraten der Kammer der beigefügte Vergleichsbeschluss. Die Gegenseite hat inzwischen auf die Zahlung des Verzögerungsschadens in Höhe von 4.000 € verzichtet. Insofern wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, den Vergleichsbeschluss mit den übrigen Bedingungen zu akzeptieren.

Beschlussvorschlag:

 

Der Vergleichsbeschluss des Landgerichts Ingolstadt vom 09.03.2023 wird angenommen. In Abstimmung mit der Klagepartei ist der Landkreis Pfaffenhofen nicht verpflichtet, den pauschalen Verzögerungsschaden in Höhe von 4.000 € zu erstatten. Insofern bezahlt der Landkreis als Restwerklohnforderung einen Betrag in Höhe von 25.000 € brutto sowie nach Ablauf der Gewährleistungsfrist den Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 6.970,35 € brutto, soweit dem dann nicht Mängelrechte entgegenstehen. Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs trägt der Landkreis zu 36 %, die Firma ERSA Bau GmbH zu 64 %.