Vergleichsbeschluss Fassadenarbeiten (B)
Sachverhalt/Begründung
Die Ausschreibung für
Vollwärmeschutzarbeiten BA III erfolgte gemäß VOB im offenen Vergabeverfahren. Mindestbietender
nach Eröffnung und rechnerischer Prüfung aller abgegebenen Angebote war die
Firma ERSA Bau GmbH, 90441 Nürnberg. Am 27.07.2016 erfolgte mit Beschluss des
Bau- und Vergabeausschusses die Beauftragung mit einer Auftragssumme in Höhe
von 173.882,43 €.
Im Zeitraum der
Auftragserfüllung ergaben sich mehrere zusätzliche Leistungsanforderungen, die
zum Zeitpunkt der LV Erstellung nicht bekannt waren.
Zusätzlich traten auch
Bauzeitenstörungen durch die bereits seit 2019 insolvente Firma Hackenbuchner
Fassadenbau GmbH auf, die den Auftrag für die Fassaden- und
Sonnenschutzarbeiten BA III erhielt.
Im Zuge der gestellten 8. Abschlagszahlung
wurde der Firma Ersa Bau GmbH angetragen, für die erbrachten zusätzlichen
Mehrleistungen prüfbare Nachtragsstellungen zu erbringen. Leider waren
beigelegte Nachträge nicht prüfbar und konnten somit nicht zur Beauftragung
empfohlen werden.
Am 25.09.2018 wurde von der
Firma ERSA Bau GmbH die Schlussrechnung für die erbrachten Leistungen Vollwärmeschutz
BA III gestellt.
Die Prüfung der Schlussrechnung
erfolgte auf Basis der vorliegenden prüfbaren Unterlagen mit den vertraglich
vereinbarten Einheitspreisen. Hier wurde der Firma ERSA Bau GmbH die
Möglichkeit angeboten, erklärende Unterlagen für die Prüfung der
Schlussrechnung bis 09.11.2018 nachzureichen. Diesem Angebot ist die Firma ERSA
Bau GmbH nicht nachgekommen. In Gegenzug wurde über deren Rechtsbeistand eine
Zahlungsfrist bis 22.11.2018 eingeräumt.
In Absprache mit dem
Architekturbüro Köhler + beratende Ingenieure sowie der beauftragten
Projektsteuerung Ingenieurbüro Eichenseher und der Firma ERSA Bau GmbH, wurde
am 05.12.2018 vereinbart, ein Sachverständigenbüro mit der Prüfung der Aufmaßprotokolle
zu beauftragen.
Nach Eingang des Gutachtens vom
25.02.2019 des Sachverständigenbüros Metzger erfolgte eine Nachprüfung der
Schlussrechnung unter Berücksichtigung sämtlicher gestellter Nachtragsangebote.
Die vom Architekturbüro Köhler
Architekten geprüften Nachträge 1 - 3 und 5 wurden am 15.05.2019 dem Bau- und
Vergabeausschuss vorgelegt und beschlossen. Hierbei erhöhte sich die
Auftragssumme um 47.035,64 € auf einen Gesamtauftragswert von 220.918,07 €.
Die Nachträge 4 sowie 6 waren zu
diesem Zeitpunkt erneut aufgrund unzureichender Angaben nicht abschließend
prüfbar.
In der am 25.09.2018 gestellten
Schlussrechnung wird eine Rechnungsendsumme in Höhe von 288.080,76 € gefordert.
Mit Auszahlung der 1. Nachberechnung
zur Schlussrechnung vom 25.09.2018 sowie Gewährleistungseinbehalt gegen
Bürgschaft ergingen bis 22.05.2019 Zahlungen in Höhe von 206.571,87 € an die
Firma ERSA Bau GmbH.
Am 11.05.2022 wurde dem
Landkreis Pfaffenhofen vom Landgericht Ingolstadt eine Ladung zur
Güteverhandlung in Sachen ERSA Bau GmbH ./. Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
zugestellt.
Am 09.03.2023 fand der Termin
zur Güteverhandlung vor dem Landgericht Ingolstadt statt.
Der Landkreis Pfaffenhofen a. d.
Ilm wurde durch die Rechtanwaltskanzlei TOPJUS Fr. RA Angela Oblinger-Grauvogl
vertreten.
Auf Basis der vorgelegten Unterlagen erging auf Anraten der Kammer der beigefügte Vergleichsbeschluss. Die Gegenseite hat inzwischen auf die Zahlung des Verzögerungsschadens in Höhe von 4.000 € verzichtet. Insofern wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, den Vergleichsbeschluss mit den übrigen Bedingungen zu akzeptieren.
Beschlussvorschlag:
Der Vergleichsbeschluss des Landgerichts Ingolstadt vom 09.03.2023 wird angenommen. In Abstimmung mit der Klagepartei ist der Landkreis Pfaffenhofen nicht verpflichtet, den pauschalen Verzögerungsschaden in Höhe von 4.000 € zu erstatten. Insofern bezahlt der Landkreis als Restwerklohnforderung einen Betrag in Höhe von 25.000 € brutto sowie nach Ablauf der Gewährleistungsfrist den Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 6.970,35 € brutto, soweit dem dann nicht Mängelrechte entgegenstehen. Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs trägt der Landkreis zu 36 %, die Firma ERSA Bau GmbH zu 64 %.