Betreff
Gutachten über die Organisation und Bewirtschaftung des Personals in Wertstoffhöfen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (B)
Vorlage
2023/4231
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (AWP) betreibt als Eigenbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm mit den kreisangehörigen Gemeinden in seinem Hoheitsgebiet insgesamt 20 Wertstoffhöfe. Über die Errichtung und den Betrieb der Wertstoffhöfe wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen. Hierin wurde insbesondere geregelt, dass auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 2 Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz, die Personalgestellung durch die Gemeinden zu erfolgen hat. Die hierfür anfallenden Kosten werden durch den Abfallwirtschaftsbetrieb den Gemeinden erstattet.

 

Im Zuge der Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetzes unterliegen ab 01.01.2023 auch die Personalkosten der Umsatzsteuerpflicht. In Anbetracht dieser Gesetzesänderung stellt die Werkleitung Überlegungen an, die Personalgestellung eigenständig zu organisieren.

 

Durch ein Gutachten soll unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben die wirtschaftlichste Form der Bewirtschaftung des Wertstoffhofpersonals ermittelt werden.

 

Im Gutachten sind insbesondere zu betrachten:

-           Art der Betriebsform

-           Benötigtes Personal für die Bearbeitung der personalrechtlichen Angelegenheiten beim AWP mit Gehalt und Arbeitsplatzkosten

-           Nichtanwendung des TVöD VKA durch eigene Gehaltsautonomie

-           Flexibilität bei der Personalgestellung (z.B. Einsatz des Personals in unterschiedlichen Wertstoffhöfen bei Urlaubs- u. Krankheitsvertretungen)

-           Betrachtung von geringfügigen und teilzeitbeschäftigten Beschäftigungsverhältnissen

 

Im Jahr 2022 wurden Personalkosten i.H.v. ca. 1,6 Mio € sowie 135.500 € Aufwandsentschädigung an die Gemeinden erstattet. Spätestens ab 2025 müsste der AWP ca. 260.000 € zusätzlich Umsatzsteuer bezahlen. Aufgrund der hoheitlichen und gewerblichen Aufteilung könnten 35% (91.000 €) als Vorsteuer wieder geltend gemacht werden. Ca. 170.000 €/a müssten dem Gebührenhaushalt zusätzlich belastet werden. Derzeit würde dies einer Gebührenerhöhung von 2,64 €/a bzw. 0,22 €/mtl bei einer 80l Tonne entsprechen.

Sollte der AWP die ca. 170 Wertstoffhofmitarbeiter übernehmen muss zusätzliches Personal und die entsprechende Infrastruktur generiert werden.

 

Derzeit liegt ein Angebot der Detig Rechtsanwaltsgesellschaft mbh für das Gutachten i.H.v. höchstens 9.000 € netto vor.

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss erteilt der Detig Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Pullach den Auftrag für die Erstellung des Gutachtens i.H.v. höchstens 9.000 € netto.