Anpassung des bestehenden Ingenieurvertrages (B)
Sachverhalt/Begründung
Gegenstand
ist der bestehende Ingenieurvertrag mit IB WipflerPlan zum anstehenden
Ausbau
der Kreisstraße PAF 10 / FS 39 von Jebertshausen (LKR PAF) bis Rudertshausen
(LKR FS). Der Ausbau der Kreisstraße PAF 10 wurde bisher noch nicht
verwirklicht.
Zu der
Maßnahme besteht ein Ingenieurvertrag zwischen dem LKR Pfaffenhofen und
WipflerPLAN aus dem Jahr 2008.
Grundlage für diesen bestehenden Vertrag ist die HOAI 1996, in der
Fassung von 2002.
Das
Mandat zur landkreisseitigen Leistung der rechtsverbindlichen Unterschrift
wurde der Verwaltung in der BVA Sitzung vom 27.02.2008 erteilt. Die
„Alt-Leistung“ stand somit im Markt und wurde zur Ratifizierung durch die
Verwaltung durch das Gremium freigegeben. Die damalige Auftragssumme betrug
rund 240.000 € Brutto basierend auf anrechenbaren Kosten von. 3.332.000 €
Brutto.
Es
wurden auf Grundlage des „alten“ Vertrages beim Straßenbau die Leistungsphasen
1 und 2 in den Jahren 2008 und 2009 geleistet.
Der
Förderantrag wurde am 1.9.2022 gestellt. Seitens der Regierung von Oberbayern
liegt die Freigabe zum vorzeitigen Baubeginn vor. Die Meldung des
Submissionsergebnisses hat bis Ende April 2023 an die ROB zu erfolgen, damit
diese die Anmeldung der Fördermittel beim Ministerium veranlasst.
Aufgrund
der bereits sehr langen Zeitdauer zwischen dem Abschluss des „Alt-Vertrages“
und dem aktuellen Abruf der Teilleistungen ist die Novellierung des
Ingenieurvertrages auf der Grundlage der aktuellen HOAI 2021 notwendig und
angezeigt.
Der
Bundesgerichtshof hat, in Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung,
entschieden, dass jeder Abruf einer neuen Stufe einen neuen Auftrag darstellt
und damit maßgeblich für die Abgrenzung des zeitlichen Anwendungsbereichs der
HOAI-Fassung sei.
Ein
seitdem stark veränderter Planungsumgriff, ausgefallener Grunderwerb, höhere
anrechenbare Baukosten und eben eine neue Fassung der HOAI 2021 machen dies
notwendig.
Die
Konditionen bleiben unverändert, aktualisiert werden lediglich die
zugrundeliegende Honorarordnung auf Basis der novellierten Baukosten sowie die
Stundensätze.
Der
grundsätzliche Entwurf des neuen Vertrags wurde bereits vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband im Jahre 2018 vorgeprüft und hierzu entsprechende
Hinweise gegeben, welche im jetzigen Entwurf Berücksichtigung finden. Das
Kreisrechnungsprüfungsamt des LKR Pfaffenhofen wurde über die Darlegungen
gehört. Das KRP stimmte dem Sachverhalt nebst Vorgehen zu.
Der neue Ingenieurvertrag ersetzt den ursprünglichen Vertrag aus dem Jahr 2008 vollständig. Alle in den Jahren 2008 und 2009 erbrachten Leistungen sind umfänglich abgerechnet. Weitere Rechnungsstellungen auf Grundlage des Vertrages aus dem Jahr 2008 erfolgen nicht. Das bereits bezahlte Honorar in Zusammenhang mit der Maßnahme wird bei der weiteren Rechnungsstellung nicht angerechnet, da die betroffenen Leistungen im novellierten lngenieurvertragsentwurf entsprechend gekürzt oder weggelassen werden. Die nachgeführte Auftragssumme beträgt rund 312.000 € Brutto, basierend auf anrechenbaren Kosten von 4.904.000 € Brutto.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt dem Vorgehen zu.
2. Der Bau- und Vergabeausschuss ermächtigt die Verwaltung, den novellierten Auftrag an das Ingenieurbüro Wipfler, Pfaffenhofen, über 311.794,92 € Brutto zu vergeben.