Betreff
PAF 10 - Straßenausbau von Jebertshausen (PAF 10) bis Rudertshausen (FS39);
Anpassung des bestehenden Ingenieurvertrages (B)
Vorlage
2023/4208
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Gegenstand ist der bestehende Ingenieurvertrag mit IB WipflerPlan zum anstehenden

Ausbau der Kreisstraße PAF 10 / FS 39 von Jebertshausen (LKR PAF) bis Rudertshausen (LKR FS). Der Ausbau der Kreisstraße PAF 10 wurde bisher noch nicht verwirklicht.

 

Zu der Maßnahme besteht ein Ingenieurvertrag zwischen dem LKR Pfaffenhofen und WipflerPLAN aus dem Jahr 2008. Grundlage für diesen bestehenden Vertrag ist die HOAI 1996, in der Fassung von 2002.

Das Mandat zur landkreisseitigen Leistung der rechtsverbindlichen Unterschrift wurde der Verwaltung in der BVA Sitzung vom 27.02.2008 erteilt. Die „Alt-Leistung“ stand somit im Markt und wurde zur Ratifizierung durch die Verwaltung durch das Gremium freigegeben. Die damalige Auftragssumme betrug rund 240.000 € Brutto basierend auf anrechenbaren Kosten von. 3.332.000 € Brutto.

Es wurden auf Grundlage des „alten“ Vertrages beim Straßenbau die Leistungsphasen 1 und 2 in den Jahren 2008 und 2009 geleistet.

 

Der Förderantrag wurde am 1.9.2022 gestellt. Seitens der Regierung von Oberbayern liegt die Freigabe zum vorzeitigen Baubeginn vor. Die Meldung des Submissionsergebnisses hat bis Ende April 2023 an die ROB zu erfolgen, damit diese die Anmeldung der Fördermittel beim Ministerium veranlasst.

 

Aufgrund der bereits sehr langen Zeitdauer zwischen dem Abschluss des „Alt-Vertrages“ und dem aktuellen Abruf der Teilleistungen ist die Novellierung des Ingenieurvertrages auf der Grundlage der aktuellen HOAI 2021 notwendig und angezeigt.

Der Bundesgerichtshof hat, in Übereinstimmung mit früherer Rechtsprechung, entschieden, dass jeder Abruf einer neuen Stufe einen neuen Auftrag darstellt und damit maßgeblich für die Abgrenzung des zeitlichen Anwendungsbereichs der HOAI-Fassung sei.

Ein seitdem stark veränderter Planungsumgriff, ausgefallener Grunderwerb, höhere anrechenbare Baukosten und eben eine neue Fassung der HOAI 2021 machen dies notwendig.

Die Konditionen bleiben unverändert, aktualisiert werden lediglich die zugrundeliegende Honorarordnung auf Basis der novellierten Baukosten sowie die Stundensätze.

Der grundsätzliche Entwurf des neuen Vertrags wurde bereits vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Jahre 2018 vorgeprüft und hierzu entsprechende Hinweise gegeben, welche im jetzigen Entwurf Berücksichtigung finden. Das Kreisrechnungsprüfungsamt des LKR Pfaffenhofen wurde über die Darlegungen gehört. Das KRP stimmte dem Sachverhalt nebst Vorgehen zu.

 

Der neue Ingenieurvertrag ersetzt den ursprünglichen Vertrag aus dem Jahr 2008 vollständig. Alle in den Jahren 2008 und 2009 erbrachten Leistungen sind umfänglich abgerechnet. Weitere Rechnungsstellungen auf Grundlage des Vertrages aus dem Jahr 2008 erfolgen nicht. Das bereits bezahlte Honorar in Zusammenhang mit der Maßnahme wird bei der weiteren Rechnungsstellung nicht angerechnet, da die betroffenen Leistungen im novellierten lngenieurvertragsentwurf entsprechend gekürzt oder weggelassen werden. Die nachgeführte Auftragssumme beträgt rund 312.000 € Brutto, basierend auf anrechenbaren Kosten von 4.904.000 € Brutto.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Bau- und Vergabeausschuss stimmt dem Vorgehen zu.

2.   Der Bau- und Vergabeausschuss ermächtigt die Verwaltung, den novellierten Auftrag an das Ingenieurbüro Wipfler, Pfaffenhofen, über 311.794,92 € Brutto zu vergeben.