Betreff
Gründung eines Kommunalunternehmens Energie und Infrastrukur (B)
Vorlage
2023/4197
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Am 12. Dezember 2022 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen für eine Gründung des Kommunalunternehmens Energie und Infrastruktur (KEI) zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzubereiten.

 

Die DETIG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, welche bereits das Konzeptgutachten für die Gründung eines eigenständigen Landkreisbetriebs erstellt hat, wurde beauftragt eine Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen zu entwerfen.

 

Der Entwurf der Unternehmenssatzung liegt als Anlage bei.

 

Organ des Kommunalunternehmens ist neben dem Vorstand der Verwaltungsrat, dessen Mitglieder vor Errichtung des Kommunalunternehmens zu bestellen sind.

 

Der Verwaltungsrat soll – analog dem bereits bestehenden Kommunalunternehmen Strukturentwicklung (KUS) – aus dem Vorsitzendem und 12 weiteren Personen bestehen.

 

Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Landrat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm. Die Verteilung der weiteren Sitze erfolgt wie bei der Ausschussbesetzung gem. Art. 27 (2) LKrO.

 

Demnach entfallen auf die CSU 4 Sitze, auf die FW sowie die SPD je 2 Sitze. Das Bündnis 90/Grüne, die Bürgerliste, die AfD und die ÖDP erhalten jeweils 1 Sitz. 

 

Die namentliche Benennung der Verwaltungsratsmitglieder und deren Stellvertreter ist in der Kreistagssitzung am 13.02.2023 vorgesehen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

1.    Es wird das „Kommunalunternehmen Energie und Infrastruktur“ des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm gegründet.

 

2.    Das Stammkapital wird auf 50.000,00 Euro festgelegt.

 

3.    Die Unternehmenssatzung des „Kommunalunternehmens Energie und Infrastruktur“ wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

4.    Der Landrat oder sein Vertreter im Amt wird beauftragt und ermächtigt zweckdienliche Änderungen vorzunehmen und die Unternehmenssatzung ortsüblich bekannt zu

machen.

 

5.    Die konstituierende Verwaltungsratssitzung findet im Anschluss an die Bekanntmachung statt.