Betreff
Neubau Realschule Geisenfeld mit Sporthalle und Mensa;
Umverlegung der Gashochdruckleitung
(Eilentscheidung)
Vorlage
2022/4171
Aktenzeichen
621-248
Art
Eilentscheidung

Sachverhalt/Begründung

 

Im Februar 2022 wurde bekannt, dass sich seit 1983 nördlich auf dem Grundstück des Landkreises Pfaffenhofen entlang der Forstamtstraße eine ca. 100 m lange Gashochdruckleitung befindet. Diese versorgt sowohl die Grund- und Mittelschule als auch die Realschule Geisenfeld bei den Spitzenlasten und liefert Energie für die angrenzenden Baugebiete. Eine Grunddienstbarkeit ist nicht vorhanden.

 

Da die Gashochdruckleitung auf einer Länge von ca. 35 m im Bereich der Baugrube liegt, ergeben sich wesentliche Änderungen beim Baugrubenverbau. Geplant und in der Kostenberechnung enthalten sind Böschungen und ein Trägerbohlwandverbau mit Kosten in Höhe von ca. 100.000 €. Zum Schutz der Gashochdruckleitung ändert sich die Art des Baugrubenverbaus und muss als aufwändiger Spundwandverbau mit 2-lagiger Rückverankerung, bis ins Grundstück der Stadt Geisenfeld hinein, ausgeführt werden.

 

Mit den Stadtwerken Ingolstadt wurde vereinbart, dass sie sich zu 50 % an den tatsächlich anfallenden Mehrkosten des Ausschreibungsergebnisses Erdbau/Verbau beteiligen. Alternativ prüften die Stadtwerke Ingolstadt eine Verlegung der Gashochdruckleitung in eine öffentliche Verkehrsfläche, bei der sich der Landkreis Pfaffenhofen ebenfalls zu 50 % beteiligt.

 

Die Ausschreibung Erdbau/Verbau hat ergeben, dass eine Firma ein allgemein überhöhtes Angebot abgegeben hat. Für den Schutz der Gashochdruckleitung entstehen für den Landkreis ca. 100.000 € zuzgl. ca. 50.000 € Mehrkosten aufgrund der aufwändigeren Verbauart. Wegen Unwirtschaftlichkeit wurde in Abstimmung mit den Planern beschlossen, die Ausschreibung nach §17 Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A aufzuheben. Die Beteiligung des Landkreises bei einer Umverlegung der Gashochdruckleitung in den Straßengrund der Stadt Geisenfeld liegt bei rund 96.000 €. Die Stadt wurde in den Abstimmungsprozess vollumfänglich eingebunden.

 

Aus folgenden Gründen wurde mit allen Beteiligten die Umverlegung der Gashochdruckleitung beschlossen:

 

-          Wirtschaftlichere Lösung, da Schutzmaßnahmen für die Gashochdruckleitung und eine kostenintensive Verbauart nicht mehr erforderlich sind

-          Zusage der SWI, dass die Umverlegung Ende 2022 abgeschlossen ist, daher keine Bauzeitverzögerung

-          Verbau mit Trägerbohlwand und Böschungen kann im Gewerk Baumeister ausgeschrieben werden

-          Keine Grunddienstbarkeiten erforderlich

-          Keine Beschädigung und Gefahr durch die Gashochdruckleitung während der Bauarbeiten

 

Die Zuständigkeit für diese Auftragsvergabe liegt aufgrund der Auftragssumme beim Bau- und Vergabeausschuss. Da mit den Bauarbeiten kurzfristig begonnen werden kann und es deshalb zu keiner Bauverzögerung kommt, ist deswegen eine Eilentscheidung des Landrats gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a. d. Ilm aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich.

 

Die Eilentscheidung ist dem Bau- und Vergabeausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekannt zu geben.

Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.