Betreff
Abfallwirtschaftssatzung (AbfWS); Klarstellung der Aufgabenübertagung an den Zweckverband MVA Ingolstadt (Empfehlungsbeschluss für den Kreistag)
Vorlage
2022/4148
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

In einem Gutachten der Kanzlei GGSC Berlin zur Umsatzsteuerbefreiung der Verbrennungsgebühren beim Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt wurde angeregt die Satzung wie folgt zu berichtigen.

 

Satzung von

Verbandsmitglied

Geeignete Stelle zur Klarstellung der Aufgabenübertragung an den Zweckverband

Wortlaut neu

Hinweise

LK Pfaffenhofen

§ 3 Absatz 1:

(1) 1Der Landkreis entsorgt nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung durch eine öffentliche Einrichtung die in seinem Gebiet angefallenen und ihm überlassenen Abfälle.

anfügen:

, soweit die Aufgaben nicht dem Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt durch die jeweils geltende Satzung des Zweckverbandes Müllverwertungsanlage Ingolstadt übertragen sind.

Der Zusatz in § 1 Absatz 5 kann gestrichen werden, da nur Begriffsbestimmung. Immerhin wird dort aber deutlich, dass eine Aufgabenübertragung besteht. Insoweit ist eine Anpassung auch bei nächster Gelegenheit wohl ausreichend.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag die Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Pfaffenhofen, wie vorgelegt, zu beschließen.