Sachverhalt/Begründung
In einem Gutachten der Kanzlei GGSC Berlin zur Umsatzsteuerbefreiung der Verbrennungsgebühren beim Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt wurde angeregt die Satzung wie folgt zu berichtigen.
Verbandsmitglied |
Geeignete
Stelle zur Klarstellung der Aufgabenübertragung an den Zweckverband |
Wortlaut
neu |
Hinweise |
LK
Pfaffenhofen |
§ 3 Absatz 1: (1) 1Der Landkreis entsorgt nach Maßgabe
der Gesetze und dieser Satzung durch eine
öffentliche Einrichtung die in seinem Gebiet angefallenen und ihm
überlassenen Abfälle. |
anfügen: …, soweit die Aufgaben nicht dem
Zweckverband Müllverwertungsanlage Ingolstadt durch die jeweils geltende
Satzung des Zweckverbandes Müllverwertungsanlage Ingolstadt übertragen sind. |
Der Zusatz in § 1 Absatz 5 kann gestrichen
werden, da nur Begriffsbestimmung. Immerhin wird dort aber deutlich, dass
eine Aufgabenübertragung besteht. Insoweit ist eine Anpassung auch bei
nächster Gelegenheit wohl ausreichend. |
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag die Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Pfaffenhofen, wie vorgelegt, zu beschließen.