Betreff
Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen (zentrale Sammeleinrichtungen) und Grüngutsammelstellen
Vorlage
2022/4147
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Zum 01.01.2023 tritt § 2b UStG in Kraft und löst damit § 2 Abs. 3 UStG ab. Somit ergeben sich für juristische Personen des öffentlichen Rechts erhebliche Änderungen.

Diese Änderungen betreffen natürlich auch den Leistungsaustausch zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb und den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises.

 

Die bisherige Vereinbarung wird wie folgt aktualisiert:

  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit Nennung der Rechtsgrundlagen
  • Aufnahme Winterdienst und Grünpflege
  • Aufnahme Umsatzsteuerklausel
  • Aufnahme Schiedsklausel
  • Erstellung Kostenverzeichnis

 

Somit dürfte der Anwendungsbereich des § 2b UStG eröffnet sein und jede Gemeinde muss selbst prüfen, ob die Wettbewerbsgrenze von 17.500 € überschritten wird.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags bezüglich Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen (zentrale Sammeleinrichtungen und Grüngutsammelstellen in der vorgelegten Fassung zu